Ihre Fragen zu Steuern

Abgeltungssteuer

Ich bin verheiratet. Brauchen wir beide jeweils einen separaten Freistellungsauftrag?

Wenn Sie steuerlich gemeinsam veranlagt werden, erteilen Sie uns auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag. Bitte nennen Sie darin alle Konten, die Sie bei uns führen.

Abgeltungssteuer – was heißt das?

Die Abgeltungssteuer gibt es seit Januar 2009. Sie ersetzt die bis dahin geltende Zinsabschlag- und Kapitalertragssteuer. Damit ist die Versteuerung von Kapitalerträgen für Privatanleger einfacher und gerechter geworden, weil für Bankanlagen und Wertpapiere der gleiche Steuersatz gilt (25 Prozent).

Informieren Sie das Finanzamt über die Höhe meiner Abgeltungssteuer?

Die frühere Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer war lediglich eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die Abgeltungssteuer leiten wir dagegen pauschal und anonym an das Finanzamt weiter. Damit ist Ihre Steuerschuld abgegolten, und sie müssen Ihre Kapitalerträge grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Das Abzugssystem umfasst auch den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.

Steht die Abgeltungssteuer in Zusammenhang mit der Kirchensteuer?

Mitglieder von Religionsgemeinschaften haben zwei Möglichkeiten: Sie können die Kirchensteuer für Kapitalerträge durch die Bank oder im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung abführen lassen. 

Muss ich Ihnen meine Religionszugehörigkeit mitteilen?

Nein, wenn Sie uns keinen Auftrag zur Abführung der Kirchensteuer erteilen, führen wir auch keine Kirchensteuer ab.

Wie beauftrage ich Sie, meine Kirchensteuer abzuführen?

Bitte schicken Sie uns dieses Formular (PDF) per Briefpost zurück.

Muss jeder 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen?

Ja, es sei denn Ihr persönlicher Steuersatz liegt unter 25 Prozent. In diesem Falle empfehlen wir, Ihre Kapitaleinkünfte in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Dafür brauchen Sie eine Steuerbescheinigung, die wir Ihnen bei Bedarf ausstellen. Das Finanzamt wird prüfen, ob es aufgrund Ihres Steuersatzes auf die Abgeltungssteuer verzichtet.

Berücksichtigt die Abgeltungssteuer Verluste?

Seit 2009 dürfen Sie Kursverluste aus Aktien nicht mehr mit anderen Kapitalerträgen verrechnen, sondern nur noch mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien. Bis zur Höhe der Verluste und unter Berücksichtigung des Freistellungsauftrags sind Aktiengewinne steuerfrei. Verluste aus Investmentfonds werden mit sonstigen Kapitalerträgen, wie Zinsen oder Dividenden, verrechnet.

Welche Einkünfte werden von der Abgeltungssteuer erfasst?

Alle Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen, insbesondere Zinserträge aus Geldeinlagen, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren (Anleihen, Schuldverschreibungen), Dividenden, Ausschüttungen aus Investmentfonds, Erträge aus Termingeschäften und Zertifikatserträge. Auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gehören dazu, insbesondere bei Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.

Ich lebe in Österreich. Bin ich auch von der Abgeltungssteuer betroffen?

Da jeder EU-Bürger im Heimatland steuerpflichtig ist, zahlen wir Zinserträge für österreichische Kunden ohne Abzug von Steuern aus. Gemäß der EU-Zinsrichtlinie sind wir verpflichtet, Ihre Kapitalerträge dem zuständigen Finanzamt in Österreich zu melden. Bitte geben Sie diese in Ihrer Steuererklärung an. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Fernabsatzinformationen zum Zinskonto (PDF).

Gibt es eine Bagatellgrenze?

Nein. Für die Berechnung der Abgeltungssteuer sind Kapitalerträge ab dem ersten Cent maßgebend.

Welche Auswirkungen hat die Abgeltungssteuer auf meine Riester-Rente?

Riester- oder Rürup-Renten sind von der Abgeltungssteuer befreit – sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase.

Bekomme ich meine Jahressteuerbescheinigung weiterhin?

Seit 2009 gibt es keine Jahressteuerbescheinigung mehr. Alle Informationen finden Sie seitdem in der Steuerbescheinigung, die wir Ihnen im Falle des Steuerabzuges automatisch schicken.

Wann schicken Sie mir die Steuerbescheinigung?

Sofern Steuern an das Finanzamt abgeführt wurde, schicken wir Ihnen automatisch eine Steuerbescheinigung, und zwar im ersten Quartal des jeweiligen Folgejahres.

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Kirchensteuer

Für welche Kapitalerträge gilt die Kirchensteuerabzugspflicht?

Sie gilt für alle kapitalertragssteuerpflichtigen Erträge incl. Dividenden und findet Anrechnung auf den Freistellungsauftrag. 

Wen betrifft die Kirchensteuerabzugspflicht?

Die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer betrifft alle natürlichen Personen, die einer Religionsgemeinschaft angehören.

Wer ist verpflichtet, Kirchensteuer einzubehalten?

Jeder, der kapitalertragssteuerpflichtige Erträge an seine Gläubiger zahlt. Die Pflicht besteht nicht nur für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute, sondern jedes Unternehmen (auch Sie als Geschäftskunden), welches Erträge ausschüttet.

Warum wurde bei mir keine Kirchensteuer abgezogen, ich bin doch Kirchenmitglied?

1. Möglichkeit: Ihre Steuer-ID liegt uns nicht vor. Bitte reichen Sie uns diese nach, dann nehmen Sie ab dem nächsten Jahr am Abzugsverfahren teil. Für das laufende Jahr können Sie Ihrer Steuerpflicht im Rahmen der Steuererklärung nachkommen.
2. Möglichkeit: Ihre Steuer-ID ist eingepflegt. Bitte lassen Sie auf Ihrem zuständigen Standesamt Ihr Kirchensteuermerkmal prüfen. Für das laufende Jahr können Sie Ihrer Steuerpflicht im Rahmen der Steuererklärung nachkommen.

Warum wurde bei mir Kirchensteuer abgezogen, ich bin doch kein Kirchenmitglied (mehr)?

Bitte lassen Sie auf Ihrem zuständigen Standesamt Ihr Kirchensteuermerkmal prüfen. Wir führen die Kirchensteuer für das gesamte Jahr 2015 ab. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung können Sie die ggf. zu viel gezahlte Kirchensteuer geltend machen.

Ich bringe Ihnen den Nachweis, dass ich aus der Kirche ausgetreten bin. Wird ab sofort keine Kirchensteuer mehr abgeführt?

Nein, erst ab dem Folgejahr. Erstattungen oder Nachzahlungen sind auch hier über die Steuererklärung zu regulieren. 

Ich bin in ein anderes Bundesland gezogen, in dem ein anderer Steuersatz Anwendung findet. Passen Sie den Steuersatz sofort an?

Nein, der neue Steuersatz gilt erst ab dem Folgejahr. Erstattungen oder Nachzahlungen sind auch hier über die Steuererklärung zu regulieren.

Ich bin nicht in der Kirche, aber meine Frau. Zahle ich für sie mit, denn unsere Konten laufen doch auf uns beide als Gemeinschaftskonto?

Nein, Ihr Zinsanteil bleibt von der Kirchensteuerberechnung ausgenommen. Es wird davon ausgegangen, dass z. B. die Zinserträge jeweils zur Hälfte einem Kontoinhaber gehören. Die Kirchensteuer wird somit auf 50 % der Erträge berechnet.

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