Ihre Fragen zu unseren Sparplänen

Häufige Fragen zum Bausparen

Wofür kann ich meinen Bausparvertrag verwenden?

Ihr Bausparguthaben und das Bauspardarlehen können Sie zum Beispiel zum Bau oder Kauf einer Immobilie sowie zur Modernisierung oder Umschuldung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Sauna sind möglich. Ihr Berater informiert Sie gerne ausführlich über die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten vom Staat.

Mit welchen Kosten muss ich beim Bausparen rechnen?

Bei Abschluss eines Bausparvertrags zahlen Sie eine einmalige Abschluss- und Erhöhungsgebühr als Eintritt in die Bauspargemeinschaft. Diese beträgt 1 Prozent der Bausparsumme. Mit Ausnahme eines Jahresentgeltes von 12 Euro pro Jahr im klassischen Tarifangebot (Vertragsentgelt in den Wohn-Riester-Varianten 18 Euro pro Jahr) während der Sparphase fallen keine weiteren Gebühren an.

Welche Voraussetzungen müssen für den Junge-Leute-Bonus erfüllt sein?

Der Bonus wird automatisch bei Erfüllung der Voraussetzungen mit der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme dem Bausparguthaben gutgeschrieben.     
Die Voraussetzungen für den Bonus sind:

  • das Alter ist bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre,
  • der Bausparer ist alleiniger Vertragsinhaber (keine juristischen Personen),
  • es ist noch kein Vertrag mit Junge-Leute-Bonus vorhanden,
  • er gilt nur für einen Vertrag und
  • der Bausparvertrag wird zugeteilt.
Wie kann ich Geld auf meinen Bausparvertrag einzahlen?

Für Überweisungen auf Ihren Bausparvertrag verwenden Sie bitte immer die Vertrags-IBAN, die Sie auf Ihrem Bausparkontoauszug finden. Einen einmaligen oder dauerhaften Bankeinzug auf Ihr Bausparkonto können Sie auch einfach im Online-Banking anlegen und verwalten.

Was ist, wenn ich meinen Bausparvertrag nicht mehr benötige?

Auch wenn Sie sich anders entscheiden und keine wohnwirtschaftliche Verwendung mehr für Ihren Bausparvertrag haben, sollten Sie diesen nicht übereilt kündigen. Denn dabei gehen bereits erworbene Vorteile wie zum Beispiel die staatliche Förderung oder die günstigen Darlehenszinsen eventuell verloren. Alternativ können Sie Ihren Vertrag bzw. den Darlehensanspruch auf einen Angehörigen übertragen. Bei Wohn-Riester sind ein Anbieterwechsel und eine damit verbundene Kapitalübertragung möglich, wenn sich der Bedarf weg von der wohnwirtschaftlichen Verwendung hin zu einer Geldrente ändert. Der Anbieterwechsel ist im Zuge der Zuteilung oder bei einer Kündigung möglich.

Was passiert, wenn ich meinen Sparbeitrag zeitweise nicht leisten kann?

Um Ihren Wünschen ein Stück näher zu kommen, sind regelmäßige Sparleistungen natürlich von Vorteil. Wenn Sie aber mal kein Geld zur Verfügung haben, können Sie Ihre Sparbeiträge verringern oder zeitweise aussetzen und später einfach nachzahlen. Es dauert dann lediglich länger, bis Sie Ihr Sparziel erreichen. Bei Reduzierung oder Aussetzen der Sparraten können staatliche Prämien und die Riester-Förderung nicht oder nur teilweise ausgeschöpft werden.

Wer erhält die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die…

...in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),

...mindestens 16 Jahre alt sind, auch Schüler,

...unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland), und

...deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.

Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?

Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall. Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie einfach bei uns ab. Das zuständige Finanzamt prüft und entscheidet dann, ob Sie die Wohnungsbauprämie erhalten.

Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach. Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 17.900 Euro und das von Verheirateten 35.800 Euro nicht übersteigen.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beantragen Sie im Rahmen der Steuererklärung. Sie erhalten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen. Ausgeschlossen hiervon sind Wohn-Riester-Bausparverträge.

Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.

Ihren Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall können Sie direkt im Online-Banking einsehen und verwalten.

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die Kirchensteuer wird von dem Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge beim Bausparvertrag automatisch ab. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bausparkasse Schwäbisch Hall die Konfessionszugehörigkeit des Bausparers zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft bekannt ist und kein Freistellungsauftrag erteilt wurde bzw. ein erteilter Freistellungsbetrag für Kapitalerträge bereits ausgeschöpft wurde. Um die Abführung der Kirchensteuer vornehmen zu können, sind die Banken verpflichtet die Konfessionsdaten ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich für das Folgejahr abzufragen.
Wer dies nicht möchte, kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk eintragen lassen. In diesem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die Kirchensteuer zu bezahlen.

Sie haben noch Fragen zu anderen Themen? Wir die Antworten.

Häufige Fragen zu VL-Sparen

Was kennzeichnet VL-Sparen?

Es handelt sich um einen sicheren Banksparplan zur Anlage der vermögenswirksamen Leistungen, die Sie ggf. von Ihrem Arbeitgeber bekommen. Die Laufzeit beträgt 7 Jahre. Dabei zahlen Sie die Sparraten 6 Jahre lang ein. Anschließend ruht der Vertrag ein Jahr, ehe er fällig wird.

Warum sollte ich VL-Sparen wählen, wenn dieser Sparvertrag nicht staatlich gefördert wird?

Vielen Kunden ist eine 100-prozentige Kapitalgarantie nebst Zins und Bonus wichtiger als die Arbeitnehmer-Sparzulage.

Zudem eignet sich VL-Sparen für Arbeitnehmer mit höheren Einkommen, die aufgrund dessen keinen staatlichen Förderanspruch haben. 

Kann ich VL-Sparen vorzeitig kündigen oder ruhen lassen?

Sie können Ihren Sparvertrag jederzeit ruhen lassen, diesen jedoch nur unter bestimmten Bedingungen kündigen. Die Kündigung können Sie vornehmen, z. B. wenn Sie heiraten, arbeitslos werden oder sich selbständig machen. Oder beim Tod des Ehegatten.

Hat der Wechsel des Arbeitgebers Konsequenzen für meinen VL-Sparvertrag?

Sofern Ihnen auch der neue Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen anbietet, kann er die monatlichen Zahlungen problemlos fortsetzen. Anderernfalls können Sie den Sparvertrag selbst fortführen oder den Vertrag ruhen lassen. Notfalls auch kündigen.

Kann ich zusätzlich zu meinem Arbeitgeber Einzahlungen vornehmen?

Sofern Ihr Arbeitgeber die maximale Höhe für vermögenswirksame Leistungen nicht ausschöpft (40 Euro monatlich), können Sie Ihren VL-Sparvertrag aus eigenen Mitteln auffüllen. Insgesamt darf die monatliche Rate jedoch 40 Euro nicht übersteigen. 

Was ist, wenn ich arbeitslos werde?

Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können Ihren Sparplan ruhen lassen und fortführen, sobald Sie einen neuen Arbeitgeber haben. Oder Sie sparen aus eigenen Mitteln weiter. In beiden Fällen bleibt Ihnen der Bonus erhalten.

Notfalls können Sie Ihren Sparvertrag, unter Verzicht auf den Bonus, auch kündigen.

Wie lange muss der VL-Sparvertrag bespart werden?

Die aktive Sparphase beträgt 6 Jahre. In dieser Zeit überweist Ihr Arbeitgeber die monatliche Sparsumme zugunsten Ihres Sparvertrages. Danach ruht das Geld maximal ein Jahr und wird fällig am 1. Januar des Folgejahres.

Kostet VL-Sparen etwas?

Nein.

Warum ist ein Girokonto bei der EthikBank Voraussetzung für VL-Sparen?

Die EthikBank gehört noch immer zu den wenigen Banken in Deutschland, die einen VL-Banksparplan anbieten. Der Grund für die Zurückhaltung der meisten Banken liegt im kleinteiligen Produkt, mit dem man nichts verdienen kann. Gern leisten wir diesen Aufwand für treue Kunden, aber wir erwarten im Gegenzug, dass unsere Kunden auch andere Angebote der EthikBank nutzen.

Sie haben noch Fragen zu anderen Themen? Wir die Antworten.

Sie haben Ihre Frage nicht gefunden? Dann schreiben Sie uns.

kundenzentrum@ethikbank.de

oder gehen sie nach oben zum Seitenanfang

Mehr Informationen