Nach der Insolvenz
Die Insolvenz ist erfolgreich überstanden und Sie möchten ein normales Girokonto haben. Sehr gern, doch ehe wir Ihr MikroKonto umstellen können auf ein Girokonto, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben seit mindestens 2 Jahren ein MikroKonto bei der EthikBank®.
- Die bisherige Kontoführung ist tadellos.
- Sie können die Aufhebung Ihrer Privatinsolvenz belegen.
Um die Aufhebung Ihrer Privatinsolvenz nachzuweisen benötigen wir:
- den Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- den Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung
- den Beschluss über Erteilung der Restschuldbefreiung
Was wird sich ändern?
Das Wichtigste vorab: Ihre Kontonummer können Sie behalten. Mit dem Kontowechsel tauschen wir Ihre ServiceCard gegen eine BankCard aus, mit der Sie im Inland auch an elektronischen Kassen bezahlen können. Beachten Sie aber: Für Dispokredit-Wünsche oder Kreditkarten ist eine saubere SCHUFA unentbehrlich. Das kann bis zu 3 Jahren nach Abschluss der Insolvenz dauern. Sofern Sie eine PrepaidCard haben, sollten Sie diese zunächst behalten.
Konto umstellen
So wandeln Sie Ihr MikroKonto in ein Girokonto um:

