Prinzipien und Werte

Wir fördern

je ein Frauen-, Ethik und Umweltprojekt. Auch Sie können unseren Projektpartnern helfen, indem Sie sich bei Ihrer Geldanlage für eine Fördervariante entscheiden.

Wir fordern

die Einführung einer Finanztrans- aktionssteuer und die Verwendung dieser Steuereinnahmen für die Bekämpfung der weltweiten Armut!

Das EthikBank-Prinzip

unterscheidet uns von konventionellen Banken:

Riester-Rente

  • Banksparplan mit Referenzzins
  • Empfohlen von Finanztest
  • Riestern ohne Kriegswaffen
  • Riester ohne Risiko

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Nachhaltige Riester-Rente

VR-RentePlus ist der ethisch korrekte und sichere Riester-Banksparplan der EthikBank mit der Zertifizierungsnummer 2420.

Die Zinsen orientieren sich an der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen, die täglich von der Bundesbank festgestellt wird. Unsere Riester-Sparer ziehen damit Vorteile aus möglichen Zinssteigerungen des Marktes und aus staatlichen Prämien.

Sofern Sie nicht wissen, ob eine Riester-Rente oder ein klassischer Sparplan besser für Sie ist, hilft Ihnen unser Anlagekompass.

    Stiftung Warentest: Riesterrente Vergleich

    Seit 2010 ist Streumunition geächtet. Investieren Riester-Anbieter trotzdem in Herstellerfirmen? Finanztest hat nachgehakt und bescheinigt der EthikBank, dass Kriegswaffen bei ihr generell tabu sind. Finanztest im Januar-Heft 2011: "Bevorzugen Sie einen Banksparplan, empfehlen wir Ihnen das Angebot der EthikBank, das bundesweit gilt."

    Deutschlandfunk: Vergleich nachhaltige Altersvorsorgeprodukte

    Als Deutschlandfunk am 14. Dezember 2010 feststellt, dass es ausgesprochen schwierig sei, eine ethisch korrekte Anlageform für Riester-Sparer zu finden, antwortet Thomas Krüger von der Stiftung Warentest: "Es gibt eine positive Ausnahme - zum Beispiel die EthikBank. Das ist nach unserem Wissen die einzige Bank, die ihre Depots offenlegt. Hier kann nachgeschaut werden, was die Bank wirklich mit den Geldern gemacht hat, vor allem in welche Wertpapiere investiert wurde."

    Stiftung Warentest: Riesterrente Vergleich

    Im November-Heft 2010 bewertet Finanztest den Riester-Banksparplan der EthikBank erneut als überdurchschnittlich gut: "Riester-Banksparpläne bleiben attraktiv, weil sie solide Renditeaussichten mit absoluter Sicherheit verbinden. Unter allen Riester-Angeboten sind sie am flexibelsten, außerdem kostengünstig und am leichtesten zu verstehen", so Finanztest. Der aktuelle Zins sei dabei nur eine Momentaufnahme, denn sobald die Marktzinsen steigen, gehe auch die Verzinsung der Sparpläne nach oben.

    Monitor: Riestern für die Rüstungsindustrie

    Ein Monitor-Bericht vom 29.07.2010 zeigt, wie deutsche Banken und Versicherungen in Hersteller von Streumunition investieren.

    • Mindest-Eigenbetrag 60 € pro Jahr
    • Mindest-Laufzeit 7 Jahre
    • Zinsdifferenz zur Umlaufrendite: 0,75 %
    • Zinsanpassungstermine: 15. Februar und 15. August jeden Jahres
    • Verwaltungskosten: 15 € p. a.
    • Kein Freistellungsauftrag – VR-RentePlus ist befreit von der Zinsabschlagsteuer.
    • Ehegattenvertrag möglich, sofern Hauptvertrag mit der EthikBank® geschlossen wurde
    • Riesterrente ohne Rüstungsfinanzierung

    Mit der im Jahr 2001 beschlossenen Rentenreform hat der Staat die Stabilität des bisherigen Rentensystems in Frage gestellt. Private Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je. Wer nicht schon in jungen Jahren handelt, kann das Versäumte später kaum noch aufholen.

    Grundförderung

    Auf staatliche Förderung zur Altersvorsorge haben grundsätzlich alle Anspruch, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten oder Versorgungssystemen des Öffentlichen Dienstes, der Beamten oder der Landwirtschaft angehören. Auch nicht berufstätige Ehegatten können gefördert werden.

    Die Riester-Förderung setzt sich zusammen aus einer Grundzulage von 154 € pro Jahr und (bei Kindergeldanspruch) einer Kinderzulage von mindestens 185 € pro Jahr und Kind. Basis für die Berechnung ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen des jeweiligen Vorjahres. Die Gesamtsparleistung muss mindestens 4 Prozent davon betragen und darf 2.100 € pro Jahr nicht übersteigen.

    Günstigerprüfung

    Ihr Finanzamt prüft bei Ihrer Einkommenssteuererklärung automatisch, ob für Ihre geleisteten Sparbeträge ein Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Grund- und Kinderzulage. Das ist abhängig vom Einkommen und kann zu einer zusätzlichen Steuererstattung führen.

    Aktueller Zins

    Letzte Änderung: 16.08.2011

    Aktueller Zins: 1,36 %

    • Zinsdifferenz zur Umlaufrendite: 0,75 %
    • Zinsanpassungstermine: 15. Februar und 15. August jeden Jahres

     

    Gültig seit

    Zinssatz

    16.08.2011

    1,36 %

    16.02.2011

    2,22 %

    15.08.2010

    1,35 %

    17.02.2010

    2,09 %

    17.09.2009

    2,48 %

    17.02.2009

    2,22 %

    18.08.2008

    3,54 %

    20.02.2008

    3,13 %

    17.08.2007

    3,65 %

    22.02.2007

    3,38 %

    21.08.2006

    3,21 %

    21.04.2006

    2,65 %

    28.03.2006

    2,47 %

    Im Folgenden bilden wir drei lebensnahe Rechenbeispiele ab. Maßgeblich für das Ermitteln der jeweiligen Werte sind die Berechnungsgrundlage und der Angabenvorbehalt.

     

    Berechnungsgrundlage

    Die Rechenbeispiele basieren auf folgenden Annahmen:

    1) Gemäß Fördervoraussetzung muss die Ansparleistung mindestens der Höhe der Mindesteigenbeträge entsprechen.2) Gemäß Förderbedingungen werden die Beiträge seit 2008 erhöht.3) Der Wegfall der Kinderzulage wird nach Ablauf der Förderung durch einen höheren Eigenbetrag kompensiert.1)4) Bei der überschlägigen Rentenschätzung wird eine sofortige monatliche Besparung (Eigenbetrag + Zulage) gemäß Förderbedingungen zugrunde gelegt wie sie seit dem Jahre 2008 gültig ist.5) Verwaltungsgebühren und sonstige Kosten schlagen sich in der Modellrechnung nicht nieder. Diese sind ggf. separat zu berücksichtigen.6) Die Rentenberechnung basiert auf einem angenommenen Kapitalverzehr bis zum genannten Lebensjahr, da die künftigen Kosten einer lebenslangen (sofort oder aufschiebend beginnenden) Rentenversicherung heute nicht beziffert werden können.2)7) Bei der Berechnung der möglichen Rente werden Kaufkraftverluste nicht berücksichtigt.

     

    Angabenvorbehalt

    Bei den Modellberechnungen haben wir entsprechend den jeweiligen Angaben mit gültigen finanzmathematischen Regeln gerechnet. Des Weiteren wurde den Berechnungen die derzeit aktuelle Gesetzeslage zugrunde gelegt, die sich ändern kann.

    Bei Änderung Ihrer persönlichen Situation empfiehlt es sich, erneut ein Gespräch mit Ihrem Berater zu führen, da sich durchaus Veränderungen bei der Planung und Empfehlung ergeben können.

    Das der Modellrechnung zugrunde liegende EDV-Programm wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir für die Richtigkeit der Ergebnisse keine Gewähr geben.

    Die voraussichtliche Rente ist überschlägig auf die angezeigte Lebenserwartung gerechnet. Bei Rentenbeginn ergeben sich hier Abweichungen, da die Rente dann nach den Rechnungs- und Tarifbedingungen der Versicherungsanbieter lebenslang berechnet werden muss. Die Angaben sind unverbindlich und können nicht garantiert werden.3)

    Die Berechnungen basieren auf aktuellen Zinseinschätzungen sowie Annahmen und werden sich bis zum Ablauf der Verträge verändern.4)

    Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der Darstellung in Euro und Cent nur als Beispiele anzusehen.

    • Alleinstehende, 23 Jahre, 20.000 € Jahreseinkommen

    Monatlicher Eigenbetrag

    53,83 €

    Rentenbeginn

    67 Jahre

    Angenommene Verzinsung

    3,50 %

    Summe Eigenbeträge

    28.264 €

    Summe möglicher staatlicher Zulagen

    6.736 €

    Mögliches Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase

    104.204 €

    Unverbindliche voraussichtliche
    Bruttorente (ohne Inflation) *, 3

    697 €

    • Ehepaar, beide 35 Jahre, 2 Kinder, 1 Verdiener, 35.000 € Jahreseinkommen

    Monatlicher Eigenbetrag

    73,00 €

    Rentenbeginn

    67 Jahre

    Angenommene Verzinsung

    3,50 %

    Summe Eigenbeträge

    30.036 €

    Summe möglicher staatlicher Zulagen

    14.414 €

    Mögliches Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase

    94.763 €

    Unverbindliche voraussichtliche
    Bruttorente (ohne Inflation) *, 3

    634 €

    Möglich ist hier eine zusätzliche Riester-Rente für den nicht berufstätigen Partner, damit dieser Vorteile aus der jährlichen Grundförderung ziehen kann.

    • Kinderloses Ehepaar, beide 35 Jahre, beide berufstätig 

    Hauptverdiener

    Nebenverdiener

    Jahreseinkommen

    22.000 €

    14.000 €

    Monatlicher Eigenbetrag

    60,50 €

    33,83 €

    Rentenbeginn

    67 Jahre

    67 Jahre

    Angenommene Verzinsung

    3,50 %

    3,50 %

    Summe Eigenbeträge

    23.052 €

    12.982 €

    Summe möglicher staatlicher Zulagen

    4.888 €

    4.888 €

    Mögliches Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase

    59.565 €

    37.905 €

    Unverbindliche voraussichtliche Bruttorente (ohne
    Inflation) *, 3

    399 €

    254 €

     * Monatiches Besparen von 66,67 € für gesamte Laufzeit vorausgesetzt1); kalkulierter Kapitalverzehr gemäß Lebenserwartung bis zum 85. Lebensjahr2)

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    Häufige Fragen zu VR-RentePlus:

    Wie beantrage ich die staatliche Zulage?

    Wir schicken Ihnen zu Beginn des Folgejahres einmalig einen so genannten Dauerzulagen-Antrag. Diesen geben Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zurück. Alles Weitere geschieht ohne Ihr Zutun.

    Wer bekommt die Kinderzulage?

    Leben die Eltern zusammen, bekommt die Mutter die Kinderzulage. Beide Eltern können beantragen, dass diese dem Vater zugeschrieben wird. Diesen Antrag können Sie allerdings nicht widerrufen, und er gilt nur für das jeweilige Jahr. Leben die Eltern getrennt, wird die Kinderzulage dem Elternteil ausgezahlt, der das Kindergeld bekommt.

    Was passiert, wenn sich mein Einkommen ändert?

    Dann können Sie die Sparrate anpassen. Das macht Riester-Banksparpläne sehr flexibel. Wenn sich Ihr Vorjahreseinkommen erhöht hat, müssen Sie auch Ihre Sparraten nach oben korrigieren, damit Sie weiterhin die volle Zulage bekommen.

    Sie haben noch Fragen? Wir die Antworten.

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    Geldvermehrung mit Rücksicht auf nachfolgende Generationen

    Geld fair MACHEN

    Ihre Familie wollen Sie finanziell abgesichert wissen, und Sie wünschen Ihren Kindern ein friedliches Leben in einer intakten Umwelt. Wenn Ihnen beide Aspekte wichtig sind, haben Sie die richtige Bank gefunden. In der EthikBank® kann Ihr Vermögen fair und reell wachsen - mit Rücksicht auf die nachfolgenden Generationen. Unsere Fairbindung: 036691-862345

    Fragen & Antworten

    Fragen zur Riester-Rente beantworten wir hier: 

    Sie haben noch Fragen?

    Heike Below antwortet gern.

    riesterrente@ethikbank.de
    036691-862345

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