Fragen zur Riester-Rente

Fragen zur VR-RentePlus

Wie kann ich meine Sparrate ändern?

Um Ihre Sparrate zu ändern, verwenden Sie diesen Änderungsauftrag (PDF), den Sie uns gern auf elektronischem Wege oder per Post senden.

Was passiert, wenn sich mein Einkommen ändert?

Dann können Sie die Sparrate anpassen. Das macht Riester-Banksparpläne sehr flexibel. Wenn sich Ihr Vorjahreseinkommen erhöht hat, müssen Sie Ihre Sparrate für das aktuelle Beitragsjahr entsprechend erhöhen, damit Sie weiterhin die volle Zulage erhalten.

Ich bin verheiratet und habe kein eigenes Einkommen. Kann ich trotzdem Zulagen für meine Riester-Rente beantragen?

Voraussetzung ist, dass Ihr Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist, dieser auch einen eigenen Riestervertrag besitzt und Sie nicht dauerhaft getrennt voneinander leben.

Wie bekomme ich die volle Prämie für das laufende Jahr?

Dafür müssen Sie den maximalen Eigenbetrag leisten. Dieser entspricht vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens, abzüglich Ihrer zu erhaltenen Zulagen. Hier können Sie Ihre individuelle Riester-Förderung berechnen.

Wie viel kann ich maximal sparen?

Grundsätzlich gibt es keine Grenze bei der Höhe Ihrer Eigenleistung, die Sie in Ihren Riester-Vertrag einfließen lassen können. Bitte beachten Sie jedoch, dass lediglich 4,00 % Ihres Vorjahresbruttoeinkommens, bzw. 2.100,00 EUR, durch staatliche Zulagen gefördert werden.

In welchem Turnus kann ich die Sparraten einzahlen?

Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.

Wird der Rentenbeginn jetzt schon festgelegt?

Nein. Aber für unsere Kalkulation gehen wir vom neuen Renteneintrittsalter (67 Jahre) aus. Sollten Sie sich eher zur Ruhe setzen, ist das kein Problem. Über Ihr Riester-Vertragsguthaben können Sie verfügen, sobald Sie erstmals Ihre gesetzliche Rente in Anspruch nehmen, frühestens mit Vollendung des 60.  Lebensjahres (bei abgeschlossenen Verträgen ab 01.01.2012 mit Vollendung des 62. Lebensjahres).

Kann ich den Vertrag während der Einzahlphase ruhen lassen?

Ja. Schicken Sie uns in diesem Falle diesen Änderungsauftrag (PDF). Wir empfehlen aber, hiervon nur zurückhaltend Gebrauch zu machen, da durch fehlende Einzahlungen die späteren Rentenauszahlungen entsprechend gemindert werden.

Was passiert, wenn ich aus dem Kreis der Förderberechtigten ausscheide?

In diesem Fall erhalten Sie keine staatlichen Zulagen mehr. Ihr Riesterguthaben vermehrt sich dann allein durch Ihre Eigenleistungen. Ist Ihr Ehepartner unmittelbar förderberechtigt und hat einen eigenen Riester-Sparplan, können Sie weiterhin Zulagen für Ihren Riester-Vertrag erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie einen sogenannten Sockelbeitrag von mindestens 60,00 EUR pro Jahr einzahlen. Sobald Sie wieder förerberechtigt sind, können Sie den Vertrag problemlos fortsetzen.

Kann ich über meinen Riester-Sparplan vorzeitig verfügen?

Sie können Ihren Sparplan jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres kündigen. Zulagen und steuerliche Vergünstigungen müssen dann zurückgezahlt werden.

Kann ich mir im Alter statt einer Rente auch das Kapital auszahlen lassen?

Sie können sich mit Rentenbeginn bis zu 30 % des Kapitals förderunschädlich auszahlen lassen. Die übrigen 70 % des geförderten Riesterkapitals müssen zwingend verrentet werden.Die Auszahlung des gesamten Kapitalguthabens ist im Zuge des Renteneintritts nur möglich, sofern das Vertragsguthaben unter der entsprechenden Bemessungsgrenze für die sogenannte Kleinbetragsrentenabfindung liegt. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich aktualisiert. Einsehen können Sie diese hier

Was passiert, wenn ich während der Ansparphase sterbe?

In diesem Falle gehen die Ansprüche auf die Erben über - allerdings ohne Zulagen und Steuervorteile. Eine Ausnahme gibt es nur bei Ehegatten, sofern der überlebende Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag besitzt, so kann das Riesterkapital des verstorbenen Ehegatten auf den Vertrag des überlebenden Ehegatten übertragen werden, ohne dass die erhaltenen Zulagen verloren gehen.

Was passiert, wenn ich während der Rentenphase sterbe?

Ob und in welchem Umfang Sie das Vorsorgevermögen vererben können, hängt von dem vertraglich vereinbarten Auszahlungstarif ab. Bei Banksparplänen wird ein Teil des zu Rentenbeginn verfügbaren Vermögens für eine Leibrente ab dem 85. Lebensjahr verwendet (max. 30 Prozent). Das restliche Vermögen steht für den Auszahlungsplan zur Verfügung. Nur dieser Teil ist vererbbar. Hier hat der Banksparplan einen Vorteil gegenüber der Riester-Versicherung, weil eine Versicherung nicht vererbt werden kann, sofern vor der Rentenphase keine Beitragsrückgewehr im Todesfall vereinbart wurde. 

Ich bin umgezogen. Hat das Auswirkungen auf meinen Riestervertrag?

Ja, die Zulagenstelle muss informiert werden. Schreiben Sie uns eine E-Mail an hallo@ethikbank.de oder rufen Sie uns direkt an unter 036691 862345. Wir nehmen Ihre neue Anschrift gern auf und leiten diese anschließend direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiter.

Ich habe geheiratet. Hat das Auswirkungen auf meinen Riestervertrag?

Ja, aber zunächst herzlichen Glückwünsch! Wenn sich Ihre persönliche Lebenssituation geändert hat (z. B. durch Heirat) bitten wir Sie, uns einen geänderten Dauerzulageantrag (PDF) zukommen zu lassen. Füllen Sie auf diesem bitte nur die Daten aus, die sich geändert haben. Anschließend können Sie uns den Antrag vollständig unterschrieben im Original per Post zuschicken. 

Sie haben noch Fragen zu anderen Themen? Wir die Antworten.

Fragen zur staatlichen Zulage

Wie beantrage ich die staatliche Zulage?

Bitte schicken Sie uns hierfür den Dauerzulagenantrag (PDF) zu. Geben Sieuns diesen bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post zurück. Alles Weitere geschieht ohne Ihr Zutun.

Wer bekommt die Kinderzulage?

Sind die Eltern verheiratet, bekommt die Mutter die Kinderzulage. Beide Eltern können über den Dauerzulagenantrag (PDF) beantragen, dass diese der Vater bekommen soll.

Leben die Eltern getrennt,
wird die Kinderzulage dem kindgeltberechtigten Elternteil ausgezahlt, der das Kindergeld bekommt. Sofern ein Vater das alleinige Sorgerecht hat, muss er dies nachweisen.

Wie bekomme ich die Kinderzulage für ein neu geborenes Kind?

Bitte schicken Sie uns den Dauerzulagenantrag (PDF) vollständig ausgefüllt und unterschrieben - per Briefpost.

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Ihre Fragen zur Eigenheimrente

Was bedeutet Eigenheimrente?

Als Eigenheimrente (auch „Wohn-Riester“) versteht man die Einbeziehung selbstgenutzten Wohneigentums in die Riester-Förderung. Umgesetzt wurde das Thema im Eigenheimrentengesetz, welches im Jahr 2008 in Kraft getreten ist.

Wie sind die Auszahlungsbedingungen?

Fragen und Antworten zum Eigenheim-Rentengesetz finden Sie hier.

Wie bekomme ich mein Geld, wenn ich "wohnriestern" möchte?

Sie stellen bei der Zentralen Zulagenstelle (ZfA) einen Antrag und weisen der Behörde den Erwerb Ihres Wohneigentums nach (Exposé reicht zunächst). Die ZfA informiert uns anschließend über Ihre Absicht. Daraufhin schicken wir Ihnen per E-Mail ein Formular zu, das wir für die Auszahlung des gewünschten Betrages, aus Ihrem Riester-Vertrag, benötigen.

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