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Mehrwertsteuersenkung und Immobilien

Beim Neubau können Sie aktuell von erheblichen Mehrwertsteuer-Einsparungen profitieren. Doch wie ist es beim Kauf einer Immobilie? Was müssen Sie beachten, wenn Sie Modernisierungen am Haus planen? Wir verraten, was die Mehrwertsteuersenkung für den Hausbau bedeutet.

In der Übersicht:

  • Drei Prozent weniger Mehrwertsteuer
  • Waren und Dienstleistungen werden günstiger
  • Grunderwerbsteuer beim Hauskauf
  • Für den Mehrwertsteuersatz zählt der Zeitpunkt
  • Zinsen sparen: mit 3-fachem Öko-Bonus in die eigenen 4 Wände

Drei Prozent weniger Mehrwertsteuer

Ein wichtiger Teil des gerade beschlossenen Konjunkturprogramms der Bundesregierung
ist die übergangsweise Absenkung der Mehrwertsteuer. Von 1. Juli 2020 bis 31.12.2020 muss statt 19 Prozent nur noch 16 Prozent Mehrwertsteuer auf alle Waren und
Dienstleistungen bezahlt werden.

 

Waren und Dienstleistungen werden günstiger

Diese Maßnahme kommt nicht nur Unternehmen zu Gute, sondern erreicht auch die Endverbraucher. Je höher der Warenwert desto mehr profitieren Sie vom Kauf. Die Mehrwertsteuersenkung zahlt sich also vor allem bei großen Anschaffungen wie teuren Elektrogeräten, Autos und Immobilien aus. Bei Nettokosten von beispielsweise 200.000
Euro sparen Sie 6.000 Euro Mehrwertsteuer. 

Grunderwerbsteuer beim Hauskauf

Doch bei Immobilien ist die Sache nicht so einfach: Es gilt zu unterscheiden zwischen Hauskauf (dem Kauf eines bestehenden Hauses) und Hausbau. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie fällt die soge- nannte Grunderwerbsteuer statt der Mehrwertsteuer an (außer es ist ein Makler beteiligt, dann wird seine Rechnung mit Mehrwert- steuer ausgezeichnet). Wenn Sie also ein Haus, eine Eigentumswohnung oder einen Grundstück kaufen, zahlen Sie den in Ihrem Bundesland gültigen Grunderwerbsteuersatz auf den Kaufpreis. Eine Senkung der Mehrwertsteuer hat darauf keinen Einfluss.

Auf Architektenhonorar und Baudienstleistungen, z.B. ökologische Sanierung und nachhaltige Modernisierung, hingegen fällt Mehrwertsteuer an.

 

Für den Mehrwertsteuersatz zählt der Zeitpunkt

Relevant für die Mehrwertsteuer ist der Zeitpunkt, zu dem die vereinbarte Leistung erbracht wurde – der Zeitpunkt der Leistungs-
erstellung. Im Juristendeutsch: Also der Zeitpunkt, ab dem der Bauherr die Verfügungsmacht über sein Haus hat. Bei Bauleistungen ist diese Verfügungsgewalt verkörpert durch die Abnahme des Bauwerks – egal in welcher Form, auch stillschweigend dadurch, wenn er eingezogen ist und das Haus bewohnt.

 

Zusätzlich zur aktuellen Mehrwertsteuersenkung profitieren Sie bei uns vom 3-fachem Öko-Bonus für die eigenen 4 Wände

Je mehr Sie mit Ihrem Bauprojekt für die Umwelt tun, umso geringer sind Ihre  Kreditzinsen bei der EthikBank. Damit leistet der „ÖkoBaukredit“ mehr als herkömmliche Förderprogramme und Baudarlehen. Er beschränkt sich nicht auf Energieeffizienz, sondern belohnt auch den besten Weg dorthin. Regenerative Energien und die Verwendung ökologischer Baustoffe honorieren wir mit jeweils einem zusätzlichen Förderbonus.

 

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