Ethisch-ökologische Anlagekriterien

Basis aller Geschäfte ist unsere strenge sozial-ökologische Anlagepolitik - ein Mix aus Tabu- und Positivkriterien - mit dem Ziel, Einfluss auf eine nachhaltige Wirtschaftsweise zu nehmen.

Überblick

Strenge Anlagekriterien

Was die EthikBank von anderen Banken unterscheidet, ist der Umgang mit dem Geld ihrer Kund:innen. Wir investieren ausschließlich im Sinne von Mensch, Umwelt und Natur. Das Herz der EthikBank schlägt in ihrer sozialökologischen Anlagepolitik - einem Mix aus Negativ- und Positivkriterien. So investieren wir nicht in Rüstungsgeschäfte, Atomkraft oder in Unternehmen, die Kinderarbeit zulassen. Die Unternehmen, die Geld von der EthikBank bekommen, müssen sich aktiv für eine nachhaltige Wirtschaftsweise engagieren.

Negativkriterien

Die EthikBank vergibt keine Kredite an Unternehmen, kauft keine Unternehmensanleihen von Unternehmen und keine unbesicherte Bankanleihen von Finanzinstituten, die gegen nachstehende Ausschlusskriterien verstoßen oder darin involviert sind.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die an Kernaktivitäten im nuklearen Brennstoffkreislauf oder an der Erbringung von Dienstleistungen im Feld der Kernenergie beteiligt sind. Weiterhin werden Unternehmen ausgeschlossen, die an der Exploration, dem Abbau und der Verarbeitung von Uran beteiligt sind.

Vollständig ausgeschlossen werden Unternehmen, die Kernaktivitäten im nuklearen Brennstoffkreislauf zur Energieerzeugung ausüben, einschließlich der Brennstoffproduktion sowie dem Betrieb von Kernkraftwerken. Ebenfalls ohne Umsatzschwelle ausgeschlossen werden Unternehmen, die in der Uranexploration, -gewinnung oder -verarbeitung tätig sind.

Des Weiteren werden Unternehmen ausgeschlossen, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit Dienstleistungen in der Kernenergie bzw. Atomindustrie erwirtschaften.

Indirekte Involvierung von Banken in das Ausschlusskriterium
Für die Bewertung von Bankanleihen untersucht EthiFinance zusätzlich die indirekte Involvierung des Emittenten in das Ausschlusskriterium. Eine schwere oder kritische indirekte Involvierung (Finanzierung der kontroversen Geschäftstätigkeiten) wird dabei als Ausschlussgrenze für die EthikBank definiert. 
 

Als Verstöße gelten die Erschließung (Exploration), Gewinnung sowie Aufbereitung von Bodenschätzen bei Bergbaugroßprojekten (von Konzernen) aus der oberen Erdkruste unter Nutzung von technischen Anlagen und Hilfsmittel.

Grundsätzlich muss bei der Einrichtung eines Bergwerks unabhängig von der Art der Rohstoffgewinnung eine Infrastruktur geschaffen werden, die den Abtransport ermöglicht. Wenn sich das Abbaugebiet – wie heute häufig der Fall – in abgelegenen Wildnis-Regionen befindet, führt bereits der Bau von Straßen oder Eisenbahnen und die Schaffung von Arbeitersiedlungen zwangsläufig zu einer weitreichenden Beeinflussung der natürlichen Umwelt. Die Erfahrung zeigt, dass entlang der Verkehrswege im Laufe der Zeit weitere Anlagen und damit neue Siedlungen und weitere Straßen entstehen, die zumindest die Parzellierung der Naturlandschaften und die Zerstörung von Habitaten immer mehr verstärken. Eine große Anzahl der Konfliktfelder indigener Völker geht auf Maßnahmen der Rohstoffförderung zurück.

Besonders der Tagebau -der aufgrund des zunehmenden Bedarfes an Rohstoffen immer größere Ausmaße annimmt- ist die massivste Form der Landschaftsveränderung und hat weitreichende Auswirkungen auf den Naturhaushalt und den Grundwasserspiegel der betroffenen Regionen. Bei der Zerstörung bislang unbeeinflusster, natürlicher Ökosysteme nimmt der Tagebau heute im Vergleich zu Landwirtschaft, Besiedlung und Verkehr den ersten Platz ein.

Neben den vorgenannten Auswirkungen kann der Bergbau zu verschiedenen Emissionen giftiger Stoffe in Luft und Wasser führen. Große Umweltskandale dieser Art mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung wurden etwa von den Goldbergwerken Südamerikas bekannt, bei denen große Mengen hochgiftigen Quecksilbers in die Umwelt gelangen.  Weitere problematische Stoffe bei der Gewinnung metallischer Erze sind Phosphor- und Schwefel-Verbindungen, Schwermetalle oder radioaktive Stoffe bei der Urangewinnung.     

Das amerikanische Blacksmith Institut ermittelt seit 2006 die Top 10 der am stärksten verseuchten Orte der Erde. Dabei gehören Bergbau-Betriebe häufig zu den Verursachern. Investitionstätigkeiten im Rohstoffbereich gehen regelmäßig auch mit sozial unverträglichen Geschäftspraktiken, z. B. Bestechung und Korruption, Umgang mit Menschenrechten, Kinderarbeit und Verletzung von Arbeitnehmerrechten, ein.

Als Großprojekte stufen wir immer die Tätigkeit von börsennotierten Konzernen in diesem Bereich ein.

Vollständig von Investitionen ausgeschlossen sind Unternehmen, die im Bereich fossiler Brennstoffe tätig sind.

Hierzu gehören: Kohle, Öl, Gas sowie der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen. Im globalen Maßstab ist die Verbrennung fossiler Energien die größte Quelle von Kohlendioxidemissionen. Unternehmen, die Brennstoffe fördern, tragen signifikant zum Klimawandel bei. Gleichzeitig sind sie einer Reihe von wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt, die sich durch mögliche Veränderungen der gesetzlichen Vorschriften, öffentlichkeitswirksame Divestment-Kampagnen oder die Konkurrenz erneuerbarer Energieträger ergeben.  

Dieses Kriterium identifiziert Unternehmen, die in die Produktion, den Vertrieb oder die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen involviert sind. Ein Ausschluss dieser Unternehmen erfolgt ohne Umsatztoleranz.

Indirekte Involvierung von Banken in das Ausschlusskriterium
Für die Bewertung von Bankanleihen untersucht EthiFinance zusätzlich die indirekte Involvierung des Emittenten in das Ausschlusskriterium. Eine schwere oder kritische indirekte Involvierung (Finanzierung der kontroversen Geschäftstätigkeit) wird dabei als Ausschlussgrenze für die EthikBank definiert.

Vollständig von Investitionen ausgeschlossen sind Unternehmen, die als gefährlich eingestufte Substanzen herstellen oder möglicherweise daran beteiligt sind. Letzteres umfasst Projekte in der Entwicklungsphase, frühere Beteiligungen oder berichtete Pläne zur Produktion solcher Produkte.

Als gefährliche Substanzen gelten Chemikalien, die vom International Chemical Secretariat (ChemSec) in Zusammenhang mit der Herstellung oder dem Import der gefährlichsten Chemikalien in Europa und den USA aufgeführt sind. Darunter fallen:

  • REACH-Autorisierungsliste: Liste der Emittenten, die von ChemSec als an der Herstellung oder dem Import gefährlicher Substanzen gemäß Anhang XIV der EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) identifiziert wurden (hier verfügbar).
     
  • REACH-Kandidatenliste: Liste der Emittenten, die von ChemSec als an der Herstellung oder dem Import besonders besorgniserregender Stoffe beteiligt sind, welche als Kandidaten für eine mögliche Aufnahme in die Autorisierungsliste der EU-Chemikalienverordnung REACH gelten (hier verfügbar)

Weiterhin werden Unternehmen ausgeschlossen, die in die Produktion von Pestiziden mit technischen Wirkstoffen, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „extrem gefährlich“ oder „hochgefährlich“ eingestuft werden (hier verfügbar), involviert sind.

Vollständig von Investitionen ausgeschlossen sind Unternehmen, die nicht-pharmazeutische gentechnisch veränderte Organismen herstellen.

Unter der gentechnischen Veränderung von Organismen und Inhaltsstoffen verstehen wir die Produktion genetisch veränderter Pflanzen und/oder Tiere für landwirtschaftliche Zwecke. Dies umfasst die gezielte Veränderung des Erbguts mithilfe biotechnologischer Verfahren – ausschließlich zur Anwendung in der Landwirtschaft (z. B. gentechnisch verändertes Saatgut, Nutzpflanzen und/oder Zusatzstoffe, zur Ernteertragssteigerung, Nährwertverbesserung, Geschmackverbesserung sowie die Widerstandsfähigkeit gegen Schädlinge, Krankheiten und Umweltstressoren zu verbessern). Weiterhin werden Unternehmen ausgeschlossen, die genetisch modifizierte Organismen zur Herstellung von industriellen Chemikalien, Biokraftstoffen und/oder Konsumgütern verwenden.

Die Verwendung genetisch verändernder Organismen für pharmazeutische Anwendungen, beispielsweise im Rahmen der Gewinnung von Arzneimitteln oder Impfstoffen, fällt nicht unter die definierten Ausschlusskriterien.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die mindestens 5 % ihres Umsatzes durch Aktivitäten im Zusammenhang mit Glücksspiel erwirtschaften.

Das Kriterium umfasst den Betrieb oder die Verwaltung von Aktivitäten bei denen Geld auf ein Spiel oder Ereignis gesetzt wird (z. B. Kasinos, Rennbahnen oder andere Wett-/Glückspieleinrichtungen wie Lotteriebetriebe, Online- und Mobilglückspiele sowie Sportveranstaltungen, bei denen Wetten erlaubt sind), den Vertrieb von Glücksspielartikeln mit geringem Risiko wie etwa Lotterielose sowie die Bereitstellung wichtiger Produkte, Dienstleistungen Technologien und Unterstützung, für den Glücksspielbetrieb – etwa Spielautomaten, Entwicklung von Glücksspielsoftware, Druck von Lotterielosen, Casino-Management und andere Aktivitäten.

Ausgeschlossen werden Unternehmen deren Klimafußabdruck (Scope 1+2 Emissionen) höher als 10 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ist.

Der CO₂-Fußabdruck gibt die Treibhausgasintensität eines Unternehmens in absoluten Zahlen an. Er bezieht sich auf die Treibhausgasemissionen in CO₂-Äquivalenten aus Scope 1 (direkte Emissionen) und Scope 2 (indirekte Emissionen durch Energiebezug).

Vollständig von Investitionen ausgeschlossen sind Unternehmen, die Umsatz mit dem Kohleabbau sowie in der Koksproduktion erzielen.

Von allen fossilen Primärbrennstoffen ist Kohle derjenige, dessen Verbrennung die meisten Emissionen von Kohlendioxid verursacht. So produziert ein Kohlekraftwerk etwa doppelt so viele Kohlendioxidemissionen pro nutzbarer Energieeinheit wie ein Gaskraftwerk. Es gibt zwei Hauptarten von Kohle, die gefördert werden. Kraftwerkskohle, die für die Stromgewinnung genutzt wird, und Kokskohle, die im Wesentlichen in der Stahlproduktion zum Einsatz kommt. Wenngleich es im Hinblick auf die CO2-Emssionen je verbrannter Einheit keinen großen Unterschied zwischen diesen beiden Kohlearten gibt, ist die Menge der zur Stromerzeugung genutzten Kohle signifikant größer als die für die Stahlproduktion. Über unsere Ausschlusskriterien werden Unternehmen, die im Kohleabbau (Tagebau und Untertagebau) sowie in der Koksproduktion tätig sind, ohne Umsatztoleranz von Investitionen ausgeschlossen.

Vollständig von Investitionen ausgeschlossen sind zudem Unternehmen, die in der Erzeugung von Strom aus Kohle in Kohlekraftwerken tätig sind, sowie solche, die in die Produktion, in den Vertrieb, oder in die Bereitstellung zentraler Dienstleistungen für den Kohlesektor involviert sind.

Als Kohlekraftwerke werden konventionelle Kraftwerke, insbesondere Großkraftwerke, bezeichnet, die den fossilen Energieträger Kohle einsetzen. Unterschieden wird dabei zwischen Kraftwerken für Braunkohle und für Steinkohle: Braunkohlegefeuerte Kraftwerke sind hauptsächlich für die Erzeugung von Strom für die Grundlast konzipiert und Steinkohle mehrheitlich für die Mittellast-Stromerzeugung. Durch die Verbrennung von Kohle wird pro erzeugter Energieeinheit sehr viel Kohlendioxid freigesetzt. Der CO2-Ausstoß von Kohlekraftwerken liegt deutlich höher als der von ebenfalls fossil betriebenen Gas- und Dampfturbinenkraftwerken (GuD), die jedoch aufgrund der gleichzeitigen Erzeugung von Wärme einen höheren Wirkungsgrad aufweisen. Braunkohlekraftwerke stoßen mit 850 bis 1.200 Gramm CO2 pro Kilowattstunde erzeugten Strom mehr Kohlendioxid aus als Steinkohlekraftwerke mit 750 bis 1.100 Gramm. Zum Vergleich: Bei GuD-Kraftwerken beträgt der Ausstoß ca. 400 bis 550 Gramm CO2 pro Kilowattstunde, bei Windkraft ca. 10 bis 40 Gramm CO2 pro Kilowattstunde Stromerzeugung. Das durch uns genutzte Ausschlusskriterium umfasst Unternehmen, die in der Stromerzeugung durch Kohle und/oder der Produktion, Vertrieb, Erkundung  oder Bereitstellung von Materialien, Dienstleistungen und Transport für die Kohleexploration und -produktion tätig sind.

Indirekte Involvierung von Banken in das Ausschlusskriterium
Für die Bewertung von Bankanleihen untersucht EthiFinance zusätzlich die indirekte Involvierung des Emittenten in das Ausschlusskriterium. Eine schwere oder kritische indirekte Involvierung (Finanzierung der kontroversen Geschäftstätigkeit) wird dabei als Ausschlussgrenze für die EthikBank definiert.

Vollständig von Investitionen ausgeschlossen sind Unternehmen, die intensive Tierhaltung, Export lebender Tiere oder Aquakultur betreiben, soweit sie als Agro-Konzern eingestuft wurden (Jahresumsatz von 12 Mio. EUR oder mehr).

Intensive Tierhaltung umfasst intensive landwirtschaftliche Betriebe mit dem Ziel der Erzeugung von Lebensmitteln, einschließlich Fleisch, Eiern und Milchprodukten. Dies kann auch extreme Enge, missbräuchliche Praktiken, eingeschränkten Zugang zum Freien, die Haltung von Tieren in ihren eigenen Exkrementen, die Veränderung der körperlichen Eigenschaften von Tieren und/oder Aquakultur umfassen. Darüber hinaus werden Unternehmen ausgeschlossen, die an der Ausfuhr von Tieren zum Zwecke des Verkaufs lebendiger Schlacht-, Nutz- und Zuchttiere beteiligt sind. Weiterhin umfasst das Kriterium spezialisierte Transportdienstleistungen, die zum Transport von Lebendvieh entwickelt wurden. Ein Involvement in die Zucht, Haltung und aquakulturspezifische Entnahme von Fischen, Schalentieren und anderen Meeresfrüchten (mit Ausnahme von Wasserpflanzen, Algen usw.) wird ebenfalls ausgeschlossen.

Im Bereich Fischerei wird untersucht, ob sich für die Bewertung relevante Unternehmen zur Umsetzung nachhaltiger Fischereipraktiken entlang der Wertschöpfungskette verpflichten und entsprechende Maßnahmen entwickelt haben.

Die industrielle Massentierhaltung hat weitreichende negative Effekte für Tier, Mensch und Umwelt und steht daher oftmals bei politischen und zivilgesellschaftlichen Gruppen verschiedenster Hintergründe in der Kritik.

Laut Angaben des WWF benötigt allein der Anbau von Soja weltweit mehr als 100 Millionen Hektar Anbaufläche und wird dann zu etwa 79 Prozent als Futtermittel genutzt. Die Bereitstellung dieser Anbauflächen trägt unter anderem in Südamerika regelmäßig zur Abholzung von Regenwäldern und damit unmittelbar zu Klimaerwärmung bei. Aber auch die Belastung von Böden, Flüssen und Grundwasser stellen direkte negative Auswirkungen auf Ökosysteme dar.

Zudem wird im Bereich Mikroplastik untersucht, inwieweit eine Strategie zur Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Mikroplastik innerhalb der für die Bewertung relevanten Unternehmen existiert und wie weit diese greift.

Weiterhin sind Tierwohl- und Tierschutzaspekte zu prüfen. Fälle von Infektionen, Wunden und auffälligem Verhalten weisen auf kritische Haltebedingungen hin. Die medikamentöse Behandlung der Tiere mit Antibiotika wird in Folge zu einem Risiko für den Menschen, da Grenzwerte in der Vergangenheit immer wieder nicht eingehalten wurden

Vollständig von Investitionen ausgeschlossen sind Unternehmen, die Pelze und exotisches Leder produzieren oder handeln.

Dies umfasst Unternehmen, die in der Aufzucht, das Fangen oder das Schlachten von Tieren wegen ihres Fells und Leders sowie in der Verarbeitung von Pelzen oder exotistischem Leder zu Fertigprodukten involviert sind. Ebenfalls eingeschlossen werden Großhändler oder Lieferanten von Pelzen und exotischen Lederprodukten, einschließlich Einzelhändler.

Pelzprodukte gehören für viele Menschen, die sich mit Nachhaltigkeit und vor allem Tierwohl beschäftigen, zu Gütern, deren positive Effekte nicht die negativen Effekte rechtfertigen. Während Lederprodukte oftmals ihre Lebensdauer und Stabilität zugutegehalten werden, hat das Material Pelz keinerlei nennenswerten Mehrwert – abseits von Mode und Statussymbolhaftigkeit. Der wärmende Effekt durch Pelz kann durch alternative Produkte ebenfalls erreicht oder übertroffen werden.

Vollständig von Investitionen ausgeschlossen sind Unternehmen, die direkt oder indirekt an der Entwicklung, Herstellung, Beschaffung, Lagerung, Aufbewahrung, Weitergabe sowie der Durchführung wichtiger Dienstleistungen für kontrovers eingestufte Waffensysteme oder deren Schlüsselkomponenten beteiligt sind.
 

Kontroverse Waffen

Vollständig von Investitionen ausgeschlossen werden Unternehmen mit direkter oder indirekter Beteiligung an der Entwicklung, Herstellung, Beschaffung, Lagerung, Aufbewahrung, Weitergabe – oder Unterstützung, Förderung oder Anstiftung zu solchen Aktivitäten – vollständiger Waffensysteme oder deren Schlüsselkomponenten. Ein Ausschluss erfolgt, sobald ein Unternehmen eine nachgewiesene Beteiligung, starke Hinweise auf direkte oder indirekte Verwicklung oder die Bereitstellung von Ausrüstung, die den Einsatz kontroverser Waffen ermöglicht.

Kontroverse Waffen sind Waffen, deren Herstellung oder Verbreitung durch internationale Verträge reguliert ist. Grundlage für die Einstufung dieser sind einschlägige Abkommen wie das Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen (MBT) oder das Übereinkommen über Streumunition (CCM). Diese Verträge gelten als zentrale internationale Rüstungskontrollinstrumente und bilden für viele Investoren das normative Fundamt zur Definition von Ausschlusskriterien. Darunter fallen Streumunition, Antipersonenminen, Atomwaffen (sowohl innerhalb als auch außerhalb des Atomwaffensperrvertrags („NPT“)), biologische und chemische Waffen, Brandwaffen, einschließlich weißen Phosphors und Waffen mit abgereichertem Uran.
 

Konventionelle Waffen

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die in die Produktion, den Vertrieb oder die Erbringung von Dienstleistungen für konventionelle Rüstungsgüter involviert sind.

Weiterhin werden Unternehmen ausgeschlossen, die mehr als 0 % ihres Gesamtumsatzes aus konventioneller militärischer Ausrüstung und zugehörigen Dienstleistungen erzielen und gleichzeitig in der Produktion, dem Vertrieb oder der Erbringung von Dienstleistungen für Kampfmittel (d.h. Militärische Waffen wie Panzer, Kampfflugzeuge, Raketen und Munition. Dazu gehören auch bestimmte Teilsysteme und Komponenten, die in direktem Zusammenhang mit der Letalität von Waffen stehen, wie Feuerleitsysteme und Projektilkörper) involviert sind.
 

Andere militärische Gegenstände und Dienstleistungen

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die mindestens 5 % ihres Gesamtumsatzes mit der Herstellung, dem Vertrieb oder der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kampfmitteln erzielen.


Indirekte Involvierung von Banken in das Ausschlusskriterium
Für die Bewertung von Bankanleihen untersucht EthiFinance zusätzlich die indirekte Involvierung des Emittenten in das Ausschlusskriterium. Eine schwere oder kritische indirekte Involvierung (Finanzierung der kontroversen Geschäftstätigkeiten) wird dabei als Ausschlussgrenze für die EthikBank definiert. 

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die alkoholische Getränke produzieren oder vertreiben.

Mit einer Umsatztoleranz von 5% wird die Herstellung und der Vertrieb alkoholischer Getränke ausgeschlossen. Unter produzierende beziehungsweise herstellende Unternehmen fallen Brauereien, Brennereien und Winzereien sowie Unternehmen, die Weingüter besitzen oder betreiben. Der Vertrieb alkoholischer Getränke umfasst den Groß- oder Einzelhandel mit alkoholischen Getränken. Hierunter fallen u.a.  Spirituosengeschäfte, Supermärkte, Bars und Restaurants.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die Cannabis produzieren.

Ausgeschlossen werden alle Unternehmen, die einen Umsatz durch die Produktion von Freizeit-Cannabis erzielen, also z. B. als Anbauer, Hersteller oder Kultivatoren tätig sind. Davon ausgenommen ist der Anbau oder die Herstellung von Cannabis-Produkten für medizinische Zwecke.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die Tabakwaren produzieren oder vertreiben.

Mit einer Umsatztoleranz von 5% wird die Tabakherstellung und der Tabakvertrieb ausgeschlossen.  Dazu zählen Hersteller traditioneller Tabakwaren, E-Zigaretten und Heat-not-Burn-Produkte (HNB-Produkte) sowie Unternehmen, die Tabak anbauen oder verarbeiten. Ebenso betroffen sind Groß- oder Einzelhändler, die traditionelle Tabakwaren, E-Zigaretten und HNB-Produkten vertreiben.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die in die Exploration und/oder Förderung mineralischer Rohstoffe auf und unter dem Meeresboden (Deep Sea Mining oder Tiefseebergbau) involviert sind.

Tiefseebergbau bezeichnet ein Bergbauverfahren in den Tiefen der Ozeane zur Gewinnung von wertvollen Rohstoffen. Das Hauptziel des Tiefseebergbaus besteht darin, Metalle und Mineralien wie Kupfer, Zink, Kobalt, Nickel und Seltene Erden aus den Tiefen des Meeresbodens zu gewinnen, die sich zum Teil in mehreren Tausend Metern Wassertiefe befinden. Dieser Bereich des Bergbaus hat in den letzten Jahren aufgrund der immer knapper werdenden Ressourcen an Land an Bedeutung gewonnen.

Allerdings ist der Tiefseebergbau auch mit beträchtlichen Nachhaltigkeitsrisiken verbunden. Die Auswirkungen auf das marine Ökosystem könnten schwerwiegend sein, da noch nicht ausreichend bekannt ist, wie sich der Bergbau auf den Meeresboden, die Artenvielfalt, die chemische Zusammensetzung des Wassers und den Nährstoffzyklus auswirkt. Nach Einschätzung der Wissenschaft hätte ein großflächiger Abbau dieser Rohstoffe in den bisher fast unberührten Tiefen der Ozeane erhebliche und zum Teil unkalkulierbare Auswirkungen auf die sensiblen Lebensräume in der Tiefsee und die Artenvielfalt. Auch ist die Tiefsee die größte Kohlenstoffsenke auf dem Planeten und für die Bewältigung der Klimakrise unabdingbar.

Zahlreiche NGOs, Wissenschaftler und zunehmend auch Staaten und Wirtschaftsvertreter fordern ein Moratorium für eine vorsorgliche Pause oder ein Verbot für den kommerziellen Tiefseebergbau, bis ein effektiver Schutz der Meeresumwelt gewährleistet werden kann.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die Tierversuche zu nicht-pharmazeutischen Zwecken durchführen. Investitionen in Unternehmen, die Tierversuche im Rahmen der pharmazeutischen Entwicklung durchführen, sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die Tierversuche zu nicht-pharmazeutischen Zwecken durchführen. Dies umfasst unter anderem die Entwicklung von Chemikalien, Haushaltswaren, Kosmetikprodukten und Körperpflegeartikeln. Ausgeschlossen werden zudem pharmazeutische Unternehmen, die Tierversuche zu medizinischen Zwecken durchführen und keine offizielle Richtlinie zum Umgang mit Labortieren veröffentlicht haben. Dabei wird unterschieden, ob die zugrundeliegende Richtlinie die sogenannten 3R-Prinzipien einhält oder nicht. Diese haben zum Ziel, Tierversuche für medizinische Zwecke auf ein notwendiges Minimum zu beschränken, d. h. Tierversuche zu vermeiden (Replacement), zu verbessern (Refinement) oder zu reduzieren (Reduction). Dieser Ansatz begrenzt die Anzahl der Versuche und verringert das Leid der Versuchstiere auf ein unerlässliches Maß.

Tierversuche im Rahmen der Entwicklung von pharmazeutischen Produkten, medizinischen Geräten oder Therapien sind hingegen nicht ausgeschlossen.

Vollständig von Investitionen ausgeschlossen sind Unternehmen die im Bereich unkonventioneller Fördermethoden tätig sind.

Hierunter fallen Unternehmen, die in die Produktion von Öl aus Ölschiefer sowie in die Förderung und Verarbeitung von Ölsanden involviert sind. Weiterhin werden Unternehmen, die in den Bereichen Hydraulic Fracturing (Fracking) oder Arctic Drilling (Öl- und Gasförderung in der Arktis) tätig sind, ohne Umsatztoleranz ausgeschlossen.

Die Gewinnung eines Barrels Öl aus Ölsand und Ölschiefer ist energieintensiv und verursacht deutlich höhere Kosten als konventionelle Öl- und Gasproduktion. Folglich sind mit dieser Art der Ölproduktion auch deutlich höhere Treibhausgasemissionen und zudem ein sehr hoher Wasserverbrauch während des Extraktionsprozesses verbunden. Darüber hinaus hat der großflächige Abbau von Ölsand, insbesondere in Alberta, Kanada, durch die Abholzung der Wälder sowie Emissionen in Luft und Wasser einen enormen Einfluss auf die Biodiversität und die Ökosysteme vor Ort.

Im Bereich Hydraulic Fracturing werden sowohl Unternehmen, die selbst an der Förderung beteiligt sind, als auch solche, die entsprechende Dienstleistungen, Ausrüstung oder logistische Unterstützung bereitstellen – etwa im Bereich Vermessung, Risikobewertung, Chemikalien- und Wasserversorgung, Entsorgung oder technische Services. Im Bereich arktischer Bohrungen werden Unternehmen ausgeschlossen, die an Entwicklungsbohrungen involviert sind, bei denen mit dem Ziel gebohrt wird, Kohlenwasserstoffe aus einem Reservoir zur Nutzung zu fördern. Dies betrifft auch Offshore-Bohrungen, bei denen unter dem Meeresboden gebohrt wird. Darüber hinaus werden auch Unternehmen ausgeschlossen die in der Durchführung von Bohrungen, mit dem Ziel Kohlenwasserstoffe zu entdecken, involviert sind. Dies betrifft auch Bewertungsbohrungen, bei denen gebohrt wird, um die physische Ausdehnung, die Reserven, die Eigenschaften der Kohlenwasserstoffe und die voraussichtliche Förderrate eines bereits entdeckten Reservoirs zu bestimmen. Unternehmen mit umstrittenen Onshore-Aktivitäten und Lizenzstatus in der Arktis werden mit einem Explorationsrisiko gekennzeichnet.


Indirekte Involvierung von Banken in das Ausschlusskriterium
Für die Bewertung von Bankanleihen untersucht EthiFinance zusätzlich die indirekte Involvierung des Emittenten in das Ausschlusskriterium. Eine schwere oder kritische indirekte Involvierung (Finanzierung der kontroversen Geschäftstätigkeit) wird dabei als Ausschlussgrenze für die EthikBank definiert. 

Vollständig von Investitionen ausgeschlossen sind Unternehmen, die in die Produktion von Handfeuerwaffen für den zivilen Gebrauch involviert sind.

Wir schließen die Herstellung oder Produktion von Schusswaffen, Munition oder Magazinen mit hoher Kapazität, die an den zivilen Endverbrauchermarkt verkauft werden ohne Umsatztoleranz aus.

Positivkriterien

Nach Durchführung des Filters der Ausschlusskriterien werden die verbleibenden Kapitalmarktunternehmen (DAX, MDAX, S+P Europe 350) und Banken in Bezug auf ihre ESG-Leistungen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) bewertet. Wir greifen hierbei auf das ESG Assessment von MESG* zurück. Basierend auf internationalen Standards und Normen werden die Unternehmen in den folgenden Bereichen untersucht:

Im Untersuchungsbereich Umwelt wird untersucht und bewertet, wie gut die Unternehmen ökologisch relevante Aspekte ihrer Unternehmenstätigkeit berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise die Verabschiedung einer Verpflichtungserklärung, einer Umweltschutz- oder Klimastrategie, die Implementierung eines Umweltmanagementsystems oder eine Reduktion von Emissionen bzw. Treibhausgasemissionen.

Kriterien im Detail:

  • Umweltstrategie
  • Verschmutzungsprävention und Umweltschutz
  • Grüne Produkte und Dienstleistungen
  • Biodiversität
  • Wasser
  • Energie
  • Atmosphärische Emissionen
  • Abfallmanagement
  • Lokale Umweltverschmutzung (Lärm/Schwingung)
  • Transport
  • Auswirkung durch Produktnutzung

Der Bereich Soziales bewertet im Wesentlichen folgende Themen:

Menschenrechte

Unternehmen stehen in der Verantwortung, die Menschenrechte zu achten. Denn Unternehmen sind wichtige gesellschaftliche Akteure, die mit ihrer Geschäftstätigkeit und ihren Geschäftsbeziehungen lokale Strukturen und das Leben der Menschen beeinflussen. Sie tragen das Risiko, dass sich ihre Aktivitäten – direkt oder indirekt – nachteilig auf Menschenrechte auswirken. Dieses Risiko zu kennen, ist Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung.

Untersucht werden in diesem Untersuchungsbereich beispielsweise die Verabschiedung einer adäquaten Verpflichtungserklärung zur Achtung der Menschenrechte oder die implementierten Mechanismen zum Schutz von Kinder- und Zwangsarbeit sowie zur Einhaltung der ILOKernarbeitsnormen.

Kriterien:

  • Menschenrechte in der Gesellschaft
  • Fundamentale Arbeitsrechte
  • Anti-Diskriminierung und Diversität
  • Zwangsarbeit und Kinderarbeit

Beschäftigte

Die wichtigste Ressource eines Unternehmens sind qualifizierte Mitarbeiter. Sie zu gewinnen, zu fördern und an das Unternehmen zu binden, ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor – und gleichzeitig eine Herausforderung für das Personalmanagement. Fokus in diesem Untersuchungsbereich sind zum Beispiel Aktivitäten des Unternehmens, um ein wertschätzendes, gesundheitsverträgliches Arbeitsumfeld zu schaffen, die Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren oder für die Beschäftigten kontinuierlich Entwicklungsmöglichkeiten zu ermöglichen.

Kriterien:

  • Sozialer Dialog
  • Arbeitnehmermitbestimmung
  • Verantwortungsvolle Restrukturierung
  • Karriereentwicklung
  • Vergütungssysteme
  • Arbeitssicherheit
  • Arbeitszeit

Gesellschaft

Unternehmen sind gesellschaftliche Akteure und stehen somit in der Verantwortung, an ihren Unternehmensstandorten zur Entwicklung der lokalen Gemeinschaften beizutragen. In diesem Untersuchungsbereich wird bewertet, wie Unternehmen bspw. durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, Steuerzahlungen oder durch Capacity Building positive Wirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette entfalten. Auch wird untersucht, welchen Einfluss Produkte/Dienstleistungen entlang ihrer Wertschöpfungskette haben und  welche philanthropischen Aktivitäten umgesetzt werden.

Kriterien:

  • Lokale soziale und wirtschaftliche Entwicklung
  • Gesellschaftliche Auswirkungen auf Produkte und Dienstleistungen
  • Philanthropisches Engagement

Der Bereich Unternehmesführung bewertet im Wesentlichen folgende Themen:

Wirtschaftsethik

Hier wird das Unternehmensverhalten für die Aspekte Gewährleistung von Produktsicherheit, Umgang mit Kunden, Umsetzung sozial-ökologische Lieferantenstandards sowie Verhinderung von Korruption und Bestechung, Lobbyismus und Wettbewerbsabsprachen untersucht und bewertet. 

Kriterien:

  • Produktsicherheit
  • Kundeninformationen
  • Kundenbeziehungen
  • Lieferkettenmanagement (Umweltstandards)
  • Lieferkettenmanagement (Arbeitsstandards)
  • Korruption
  • Wettbewerb
  • Lobbyismus

Corporate Governance

Eine gute Unternehmensführung bedingt nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Standards  und Vorgaben. In Bezug auf ESG werden beispielsweise auch die folgenden Aspekte untersucht und bewertet: Unabhängigkeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Berücksichtigung von CSR-Themen im obersten Management, Vorhandensein unabhängiger Kontroll- und Überwachungsmechanismen, Managementvergütung und Frauenanteil im Vorstand und Aufsichtsrat. 

Dieser Ansatz untersucht das Engagement und die Auseinandersetzung der Unternehmen hinsichtlich sozial-ökologischer Aspekte. Alle Unternehmen, die keine Nachhaltigkeits-Mindeststandards umsetzen und einen unzureichenden ESG-Score (MESG-Klasse Weak) aufweisen, werden ausgeschlossen und sind nicht zum Investment freigegeben.

Kriterien:

  • Vorstand
  • Prüfung und interne Kontrolle
  • Aktionäre
  • Managementvergütung

Anlagerichtlinien zum Download

Langversion für Gründliche
Kurzversion für Eilige
Erläuterung zu den Anlagegrundsätzen

Weitere Geschäfts- und Investitionsverbote

Finanzmarktgeschäfte, die zu einer Destabilisierung von Märkten und als Folge zu einer Destabilisierung von Volkswirtschaften führen können, werden ausgeschlossen. Für unser Verhalten an den Finanzmärkten gelten daher folgende Bestimmungen:

Die EthikBank spekuliert nicht mit Rohstoffen oder Nahrungsmitteln. Wir lehnen den spekulativen Ankauf und Verkauf von Nahrungsmittel und Rohstoffen zur Erzielung eines Gewinnes ab, da durch Spekulation die Preise für diese Grundbedürfnisse ohne reale Grundlagen in die Höhe getrieben werden.

Die EthikBank betreibt keinen automatisierten oder algorithmischen Handel von Wertpapieren durch Computerprogramme.

Die EthikBank betreibt keinen spekulativen An- und Verkauf von Devisen zur Erzielung eines Gewinnes ab, da diese Spekulationen zu Instabilität des weltweiten Finanzsystems beitragen.

Wir tätigen keine Investitionen in Wertpapiere oder Unternehmen, die aus steuerlichen Gründen ihren Sitz in Schattenfinanzzentren haben.

Investitionen in derivativen Finanzinstrumenten sind nur zur Absicherung von Risiken zulässig.

Die EthikBank investiert nicht in Unternehmen oder Staaten, die die Negativkriterien zwar nicht verletzen, aber die in kritischen Geschäftsfeldern tätig sind oder aufgrund umstrittener Aktivität an den ethischen Ansprüchen der EthikBank scheitern.

Liste der kontroversen Unternehmen/Geschäftsfelder

Die EthikBank unterhält keine Geschäftsbeziehungen zu radikalen Parteien und Vereinigungen. Hierbei orientieren wir uns an den Ergebnissen des Verfassungsschutzberichts.

Die EthikBank spendet nicht an politische Parteien. Wir lehnen das finanzielle Geschäftsgebaren einiger politischer Parteien ab, das nach unserem Verständnis gegen soziale und demokratische Grundsätze verstößt.

Freiheitsrechte / MenschenrechteVerletzung von Menschenrechten in den politischen und zivilen Grundfreiheiten
KorruptionStaaten mit eklatanter oder extremer Korruption
ILO-Kernarbeitsnormen,
Kinderarbeit
Staaten, welche die ILO-Kernarbeitsnormen (inkl. Kinderarbeit) nicht unterzeichnet haben
Militärkonventionen
inkl. Streumunition
Staaten, die wichtige Militärkonventionen inkl. des Oslo-Übereinkommen über Streumunition nicht unterzeichnet und ratifiziert haben
NuklearwaffenBesitz von Nuklearwaffen (Independent Center for Defense Information)
Artenschutz und BiodiversitätStaaten, welche das CITES-Abkommen (Artenschutz) und Rio-Protokoll (Biodiversität) nicht unterzeichnet haben
KlimaStaaten, die das Pariser Klimaschutzübereinkommen nicht unterzeichnet und ratifiziert haben
AtomenergieStaaten mit hoher Atomstromproduktion


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Was bedeutet "Faires Geld"?

Weitere Säulen des EthikBank-Prinzips

Unternehmen und Staaten werden regelmäßig einer Ethik-Prüfung unterzogen. Die Ergebnisse münden in Positiv- und Negativlisten.

Zum Ethik-Kompass

In der gläsernen Bank legen wir alle Investitionen bis ins Detail offen. So können Sie uns jederzeit auf die Finger schauen.

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Häufige Fragen zur Anlagepolitik

Ein global operierender Konzern ist per se weniger nachhaltig zu beurteilen als ein "grüner" Nischenproduzent. Um in unserer Gesellschaft etwas verändern zu können, müssen wir aber auch die Konzerne in die Verantwortung nehmen. Denn aufgrund ihrer Anlagepolitik können die EthikBank und ihre Kund:innen einen gewissen Handlungsdruck auf die jeweilige Konzernführung ausüben. Wenn sich Konzerne positiv mit Umwelt- und Sozialfragen auseinandersetzen und entsprechende Standards verwirklichen, so geschieht dies durch Druck einer kritischen Öffentlichkeit. Dieser Druck ist wichtig, und deshalb investiert die EthikBank auch in ausgewählte Konzerne.

Eine ganze Menge gesunder und verantwortungsbewusster Firmen. Wir investieren das Geld unserer Kunden in Unternehmen, die positive Beispiele setzen, die Umwelt schonen, die Vielfalt und Gleichberechtigung ihrer Mitarbeiter:innen fördern, Weiterbildung und Personalentwicklung betreiben. Und wir legen das Geld unserer Kund:innen in Pfandbriefen an, die der zweckgebundenen Finanzierung von Immobilien, besonders der Wohnhausfinanzierung, dienen. Und mit unseren Krediten fördern wir Energieeffizienz, erneuerbare Energien, wohngesunde und ökologische Baustoffe. Außerdem leihen wir das Geld unserer Kund:innen an kleine und mittlere Firmen aus, die ihre Unternehmen damit ausbauen.

Das ethische Geschäftsmodell der vor 145 Jahren gegründeten Volksbank Eisenberg (eine Genossenschaftsbank) liegt bereits in ihren Wurzeln. Seitdem es die EthikBank gibt, gelten auch für die Mutter die gleichen strengen Anlagerestriktionen. Unter ethischen Aspekten gibt es also keinen Unterschied zwischen Mutter und Tochter.

Wir betreiben ein hybrides Geschäftsmodell: die Volksbank Eisenberg als Filialbank für unsere Kunden in der Region und die EthikBank als Direktbank für Kunden in ganz Deutschland. Das wird auch so bleiben, denn wir können unseren Kunden in Eisenberg nicht einfach ihre Volksbank wegnehmen. Das ist eine kulturelle Frage.

Wir sind davon überzeugt, dass es sich langfristig auszahlt, wenn Unternehmen die Umwelt schonen und ihre Mitarbeiter:innen und Kund:innen achten. Unsere Kund:innen dürfen daher jederzeit marktfähige Zinsen und Preise erwarten. Von dem Preiskrieg, der in der Bankenbranche tobt, distanzieren wir uns bewusst, denn Banken mit Lockangeboten und völlig marktfernen Konditionen werden ihren Kund:innen den entstandenen Verlust anderswo aus der Tasche ziehen. Soviel ist gewiss.


EthikBank: Nachhaltiges Banking in ausgezeichneter Qualität

Wir wollen die Welt besser machen - jeden Tag ein kleines bisschen. Alle, die uns auf diesem Weg begleiten möchten, sind jederzeit herzlich willkommen. Tragen Sie sich jetzt für unseren Newsletter ein, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein!