EU-Echtzeitüberweisung & Empfängerüberprüfung

Echtzeitüberweisung ohne Aufpreis und mit IBAN-Check

Ab dem 5. Oktober 2025 sind alle Banken im SEPA-Raum verpflichtet Echtzeitüberweisungen anzubieten. Mit der Echtzeitüberweisung gelangt Geld in Sekundenschnelle ans Ziel – europaweit, rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr. Dabei sorgt die Empfängerüberprüfung für zusätzliche Sicherheit: Der eingegebene Name wird mit dem Kontoinhaber abgeglichen, um Fehlüberweisungen zu vermeiden.

Für Privatkunden

Was bedeutet die Empfängerprüfung für mich?

Ab dem 5. Oktober 2025 bieten wir Echtzeitüberweisungen ohne zusätzliche Gebühren an. Dazu benötigen wir Ihre Zustimmung.

Bei jeder Überweisung – ob klassisch oder als Echtzeitüberweisung – wird der eingegebene Empfängername sofort mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abgeglichen. Das schützt Sie vor Fehlüberweisungen und Betrug.

Echtzeitüberweisung zustimmen

Jetzt Formular ausfüllen und freischalten lassen.
 

Was muss ich beachten?

  • Bei Firmen: Achten Sie auf die exakte Schreibweise der Unternehmensbezeichnung.
  • Bei Privatpersonen: Geben Sie Vor- und Nachname in korrekter Reihenfolge ein. 

Mögliche Fehlermeldungen

Empfängername in der Überweisung stimmt nicht mit dem Kontoinhaber überein: Überprüfen Sie die Schreibweise, ggf. beim Empfänger nachfragen.

Empfänger nicht gefunden: IBAN prüfen, Tippfehler ausschließen.

Was kann ich tun?

  • Namen korrigieren und erneut prüfen.
  • Bei Unsicherheit: Kontakt zum Empfänger aufnehmen.

So funktioniert das Ampelsystem

Ampelsystem Empfängerprüfung
Wenn die Daten nicht übereinstimmen, bekommen Sie eine Fehlermeldung wie "Name des Zahlungsempfängers passt nicht zum hinterlegten Namen dieser IBAN". Dabei nutzen wir ein Ampelsystem, um verschiedene Übereinstimmungslevel anzuzeigen. Sie entscheiden, ob Sie die Überweisung trotz Abweichungen ausführen, korrigieren oder neu einreichen möchten.
Häufige Fragen

Mehr Sicherheit, weniger Fehlüberweisungen, Schutz vor Betrug.

Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs sind wir verpflichtet, unser Preis- und Leistungsverzeichnis anzupassen, was bedeutet, dass wir Ihre aktive Zustimmung benötigen. Gleichzeitig haben wir auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Echtzeitüberweisung aktualisiert. Hier finden Sie die Erläuterungen zu den Änderungen zum Zahlungsverkehr. Um den Prozess zu vereinfachen, haben wir uns entschieden, die Zustimmung zu beiden Änderungen zusammen einzuholen.

Die Empfängerüberprüfung prüft vor dem Abschicken einer Überweisung im Onlinebanking, ob der Name des Zahlungsempfängers mit dem für die IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt.

Es gibt folgende Szenarien:

  1. Vollständige Übereinstimmung: Der Name stimmt überein, und Sie erhalten eine Bestätigung.
  2. Teilweise Übereinstimmung: Bei kleinen Fehlern, wie einem Buchstabendreher, weisen wir Sie darauf hin und zeigen die korrekte Bezeichnung an.
  3. Keine Übereinstimmung: Wenn die Angaben stark abweichen, informieren wir Sie ebenfalls.

Sie entscheiden, ob Sie die Überweisung trotz Abweichungen ausführen, korrigieren oder neu einreichen möchten.

 

 

Für Firmenkunden

Was bedeutet die Empfängerüberprüfung für mein Unternehmen?

Wenn Kunden Ihnen Geld überweisen, wird der eingegebene Firmenname mit dem bei uns hinterlegten Kontoinhaber abgeglichen. Damit die Zahlung nicht abgewiesen wird, können Sie bei uns mehrere zulässige Empfängernamen (Wortmarken) hinterlegen.

Was kann ich einreichen?

  • Ihre offizielle Firmenbezeichnung
  • Gängige Markennamen oder Kurzformen
  • Schreibvarianten, die Kunden typischerweise verwenden

Warum ist das wichtig?

  • Vermeidet Fehlermeldungen bei Kunden
  • Erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Zahlungen reibungslos ankommen
  • Unterstützt Echtzeitüberweisungen ohne Verzögerung

Zusätzliche Empfängernamen einreichen

Reichen Sie Ihre Wortmarken ganz bequem im Onlinebanking ein.
 

 

So bereiten Sie sich als Unternehmen auf die Empfängerüberprüfung vor

  • Überprüfen Sie, ob Ihre internen Zahlungsprozesse an die neuen Anforderungen der Empfängerüberprüfung angepasst werden müssen.
  • Integrieren Sie die Empfängerprüfung frühzeitig in Ihre Zahlungsverkehrssoftware und Schnittstellen.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre korrekten Empfängerdaten in Rechnungen und Kommunikation klar ersichtlich sind.
  • Unsere Produkte Profi cash und GENO cash erhalten automatische Updates. In der jeweiligen Software finden Sie Anleitungen zur Empfängerprüfung und zum Freigabeprozess (VEU).
  • Bei Nutzung anderer Zahlungssoftware: Kontaktieren Sie rechtzeitig den jeweiligen Support. 
     
Häufige Fragen

Es können fünf zusätzliche Bezeichnungen über Ihr Onlinebanking eingereicht werden. 

Die Überweisung kann abgelehnt oder verzögert werden. Deshalb sind zusätzliche Empfängernamen (Wortmarken) hilfreich.

In der Regel erfolgt die Freischaltung innerhalb weniger Werktage nach der Einreichung im Onlinebanking.

Der bei einer Bank hinterlegte Kontoinhabername ist der juristische Name oder der Firmenname, der im öffentlichen Register eingetragen ist.

Sie können eine Überweisung trotz „teilweise Übereinstimmung” oder „keiner Übereinstimmung” ausführen lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall wie bisher das Risiko einer Fehlleitung selbst tragen und Ihre EthikBank hierfür nicht verantwortlich gemacht werden kann.

Die Empfängerüberprüfung erfolgt, wenn eine terminierte Überweisung erfasst wird oder wenn ein Dauerauftrag angelegt oder geändert wird.

Ja, eine Zahlung kann trotzdem abgewiesen werden. Die Empfängerüberprüfung ist nur ein Schritt vor der tatsächlichen Ausführung der Zahlung.
Alle weiteren möglichen Gründe für eine Abweisung - wie beispielsweise unzureichende Kontodeckung, technische Probleme, Verdacht auf Betrug - bleiben weiterhin gültig.

Stellen Sie sicher, dass der Name des Zahlungsempfängers, den Sie kennen, mit dem tatsächlichen Kontoinhabernamen übereinstimmt. Überprüfen Sie Ihre Kreditoren-Stammdaten regelmäßig und achten Sie darauf, dass es pro Kreditor nur einen Eintrag gibt, der dem Firmennamen im öffentlichen Register entspricht. Unterschiedliche Banken können verschiedene Abweichungen zulassen, die als „nahezu übereinstimmend“ gelten. Wenn Sie bei Sammelüberweisungen die Empfängerüberprüfung nutzen möchten, ist eine sorgfältige Pflege Ihrer Stammdaten wichtig, damit möglichst viele Prüfungen als „übereinstimmend“ gelten.

Wir können keine Empfehlung geben, ob Sie Dateien per „Opt-in“ oder „Opt-out“ einreichen sollten. Überlegen Sie, ob es sich um langjährige Geschäftspartner oder bekannte Mitarbeiter handelt. In diesen Fällen könnten Sie auf die Empfängerüberprüfung verzichten, wenn das Risiko von Fehlüberweisungen gering ist. Bei neuen, unbekannten Zahlungsempfängern kann das Einreichen per „Opt-in“ jedoch helfen, Fehlleitungen oder Betrug zu vermeiden.

Wenn es eine „teilweise Übereinstimmung“ gibt, sieht der Zahler einen Namensvorschlag basierend auf der Empfängerüberprüfung. Das bedeutet, dass der vollständige Klarname, einschließlich Zweitnamen oder Ehegattennamen, angezeigt werden kann. Bei Gemeinschaftskonten wird der Name der Gemeinschaft nur angezeigt, wenn dies das beste Ergebnis der Prüfung ist. In diesem Fall sieht der Zahler die beiden Vornamen der Ehepartner.