EU-Echtzeitüberweisung & Empfängerüberprüfung

Echtzeitüberweisung ohne Aufpreis und mit IBAN-Check

Ab dem 5. Oktober 2025 sind alle Banken im SEPA-Raum verpflichtet Echtzeitüberweisungen anzubieten. Mit der Echtzeitüberweisung gelangt Geld in Sekundenschnelle ans Ziel – europaweit, rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr. Dabei sorgt die Empfängerüberprüfung für zusätzliche Sicherheit: Der eingegebene Name wird mit dem Kontoinhaber abgeglichen, um Fehlüberweisungen zu vermeiden.

Für Privatkunden

Was bedeutet die Empfängerüberprüfung für mich?

Bei jeder Überweisung – ob klassisch oder als Echtzeitüberweisung – wird der eingegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abgeglichen. Das schützt Sie vor Fehlüberweisungen und Betrug.
Ab dem 5. Oktober 2025 bieten wir Echtzeitüberweisungen ohne zusätzliche Gebühren an. Dazu benötigen wir Ihre Zustimmung.

Echtzeitüberweisung zustimmen

Jetzt Formular ausfüllen und freischalten lassen.
 

Was muss ich beachten?

  • Bei Firmen: Achten Sie auf die exakte Schreibweise der Unternehmensbezeichnung.
  • Bei Privatpersonen: Geben Sie Vor- und Nachname in korrekter Reihenfolge ein. 

Mögliche Fehlermeldungen

Empfängername stimmt nicht mit Kontoinhaber überein
Überprüfen Sie die Schreibweise, ggf. beim Empfänger nachfragen.

Empfänger nicht gefunden
IBAN prüfen, Tippfehler ausschließen.

Was kann ich tun?

  • Namen korrigieren und erneut prüfen.
  • Bei Unsicherheit: Kontakt zum Empfänger aufnehmen.
Häufige Fragen

Mehr Sicherheit, weniger Fehlüberweisungen, Schutz vor Betrug.

Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs sind wir verpflichtet, unser Preis- und Leistungsverzeichnis anzupassen, was bedeutet, dass wir Ihre aktive Zustimmung benötigen. Gleichzeitig haben wir auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Echtzeitüberweisung aktualisiert. Hier finden Sie die Erläuterungen zu den Änderungen zum Zahlungsverkehr. Um den Prozess zu vereinfachen, haben wir uns entschieden, die Zustimmung zu beiden Änderungen zusammen einzuholen.

Die Empfängerüberprüfung prüft vor dem Abschicken einer Überweisung im Onlinebanking, ob der Name des Zahlungsempfängers mit dem für die IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt.

Es gibt folgende Szenarien:

  1. Vollständige Übereinstimmung: Der Name stimmt überein, und Sie erhalten eine Bestätigung.
  2. Leichte Abweichung: Bei kleinen Fehlern, wie einem Buchstabendreher, weisen wir Sie darauf hin und zeigen die korrekte Bezeichnung an.
  3. Komplette Abweichung: Wenn die Angaben stark abweichen, informieren wir Sie ebenfalls.

Sie entscheiden, ob Sie die Überweisung trotz Abweichungen ausführen, korrigieren oder neu einreichen möchten.

 

 

Für Firmenkunden

Was bedeutet die Empfängerüberprüfung für mein Unternehmen?

Wenn Kunden Ihnen Geld überweisen, wird der eingegebene Firmenname mit dem bei uns hinterlegten Kontoinhaber abgeglichen. Damit die Zahlung nicht abgewiesen wird, können Sie bei uns mehrere zulässige Bezeichnungen (Wortmarken) hinterlegen.

Was kann ich einreichen?

  • Ihre offizielle Firmenbezeichnung
  • Gängige Markennamen oder Kurzformen
  • Schreibvarianten, die Kunden typischerweise verwenden

Warum ist das wichtig?

  • Vermeidet Fehlermeldungen bei Kunden
  • Erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Zahlungen reibungslos ankommen
  • Unterstützt Echtzeitüberweisungen ohne Verzögerung

So bereiten Sie sich auf die Empfängerüberprüfung vor

  • Prüfen Sie, ob Ihre internen Zahlungsprozesse angepasst werden müssen.
  • Integrieren Sie die Empfängerprüfung frühzeitig in Ihre Zahlungsverkehrssoftware und Schnittstellen.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre korrekten Empfängerdaten in Rechnungen und Kommunikation klar ersichtlich sind.
  • Unsere Produkte Profi cash und GENO cash erhalten automatische Updates. In der jeweiligen Software finden Sie Anleitungen zur Empfängerprüfung und zum Freigabeprozess (VEU).
  • Bei Nutzung anderer Zahlungssoftware: Kontaktieren Sie rechtzeitig den jeweiligen Support. 
     
Häufige Fragen

Es können fünf zusätzliche Bezeichnungen eingereicht werden.

Die Überweisung kann abgelehnt oder verzögert werden. Deshalb sind Wortmarken hilfreich.

In der Regel wenige Werktage nach Einreichung über das Formular.

Der bei einer Bank hinterlegte Kontoinhabername ist der juristische Name oder der Firmenname, der im öffentlichen Register eingetragen ist.

Sie können eine Überweisung trotz Ergebnissen mit „einer nahezu Übereinstimmung” oder „keiner Übereinstimmung” autorisieren, also ausführen lassen. Allerdings müssen Sie dann wie bisher das Risiko einer Fehlleitung selbst tragen und können Ihre EthikBank hierfür nicht in die Haftung nehmen.

Die Empfängerüberprüfung erfolgt, wenn eine terminierte Überweisung erfasst wird oder wenn ein Dauerauftrag angelegt oder geändert wird.

Ja, eine Zahlung kann trotzdem abgewiesen werden, da die Empfängerüberprüfung ein der Ausführung des Kundenauftrags vorgelagerter Prozess ist. Die bisherigen Gründe, die zu einer Abweisung in der Zahlungsverarbeitung geführt haben, gelten weiterhin.

Es ist möglich, dass der Ihnen bekannte Rechnungsname des Zahlungsempfängers nicht mit dem tatsächlichen Kontoinhabernamen übereinstimmt. Prüfen Sie daher frühzeitig Ihre Kreditoren-Stammdaten auf Aktualität und zum Beispiel bei Mehrfachanlagen auf unterschiedliche Schreibweisen. Es sollte pro Kreditor nur ein Eintrag vorhanden sein, der dem Firmennamen im öffentlichen Register entspricht. Verschiedene Empfängerbanken können unterschiedliche Abweichungen zulassen, ab denen der Abgleich als „nahezu übereinstimmend” beantwortet wird. Wenn Sie sich also bei Sammelüberweisungen entscheiden, die Empfängerüberprüfung zu nutzen und möchten, dass möglichst alle Prüfungen als „übereinstimmend” beantwortet werden, ist eine sorgfältige Stammdatenpflege von großer Bedeutung.

Wir können keine Empfehlung geben, ob Sie als Firmenkunde ab Oktober 2025 Dateien per „Opt-in” oder „Opt-out” einreichen sollten. Aber vielleicht hilft es Ihnen bei dieser Entscheidung zu prüfen, ob es sich bei den Zahlungsempfängern um langjährig bekannte Geschäftspartnerinnen und -partner handelt oder zum Beispiel bei Gehaltszahlungen um bekannte Angestellte oder ob es neue, unbekannte Empfänger sind, an die Zahlungen überwiesen werden. In den ersten beiden Fällen könnte gegebenenfalls auf eine Empfängerüberprüfung verzichtet werden, wenn Sie das Risiko der Fehlleitung der Zahlungen als gering einstufen. Bei neuen, noch unbekannten Zahlungsempfängern kann das Einreichen der Dateien per „Opt-in” mit Empfängerüberprüfung dagegen eine fehlgeleitete oder betrügerische Zahlung verhindern.

Bei Gemeinschaftskonten wird dem Zahler der Name der Gemeinschaftseinheit nur dann angezeigt, wenn die Prüfung die Gemeinschaftseinheit als bestes Prüfergebnis geliefert hat. Das heißt, dass dann dem Zahler die beiden Vornamen der Ehepartner angezeigt werden.

Es gibt in Deutschland kein einheitliches Verständnis der zuständigen Behörden darüber, ob ein zusätzlicher Name für juristische Personen neben dem Firmennamen für die Empfängerüberprüfung hinterlegt werden kann. Wir informieren Sie voraussichtlich Anfang September, wie wir mit dem Wunsch nach zusätzlichen Namen im Rahmen der Empfängerüberprüfung umgehen werden.