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Bausparvertrag

Mit Bausparen vorsorgen

  • Günstigen Darlehenszins sichern
  • Systematisch Eigenkapital aufbauen
  • Von staatlicher Förderung profitieren

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Bausparvertrag von Schwäbisch Hall

Mit Bausparen jetzt den Niedrigzins für die Zukunft sichern

Egal, ob Sie einen Neubau oder den Kauf einer Bestandsimmobilie, eine energetische Modernisierung oder eine Anschlussfinanzierung im Sinn haben: Mit einem Bausparvertrag von Schwäbisch Hall gehen Sie auf Nummer sicher. Denn Sie erhalten Ihr Bauspardarlehen zum garantierten effektiven Jahreszins in Höhe von 1,44 Prozent1.

Vorteile

  • Eigenkapital bilden
  • Fester Darlehenszins
  • Flexibel sein
  • Staatliche Förderung

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Jetzt 1,44 Prozent effektiven Jahreszins beim Bauspardarlehen sichern

Mit Bausparen bilden Sie gezielt Eigenkapital als Basis für Ihre Finanzierung. Je mehr Eigenkapital Sie haben, umso geringer sind der spätere Finanzierungsbedarf und die dafür anfallenden Kosten. Egal, ob Sie das Bauspardarlehen in 5 oder 10 Jahren benötigen: Sie erhalten einen Finanzierungsbaustein zu einem festen Zinssatz, der heute schon feststeht. So machen Sie sich unabhängig von der Zinsentwicklung der Bauzinsen in der Zukunft.

Sie entscheiden, ob Sie Ihren Bausparvertrag zum Bauen, Kaufen, energetischen Modernisieren oder für Ihre Anschlussfinanzierung nutzen. Genießen Sie Wahlfreiheit beim Bauspardarlehen – in Anspruch nehmen oder nicht. Bei Berechtigung unterstützt Sie der Staat mit Fördermitteln: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage oder Riester-Zulage. So kommen Sie schneller und günstiger an Ihr Ziel.

Für jeden Bedarf der passende Tarif

Egal, ob bauen, kaufen, anschlussfinanzieren, modernisieren oder doch erst sparen und später finanzieren – Sie haben die Wahl.

Für Hausbau, Kauf, Modernisierung oder Anschlussfinanzierung: Der Bauspartarif FuchsImmo bietet beim Bauspardarlehen unterschiedliche Sollzinsen und monatliche Raten und Laufzeiten, die individuell festgelegt werden können – und damit das Passende für jeden Finanzierungsbedarf.

  • Niedrigster Sollzins 0,95 Prozent pro Jahr, beziehungsweise 1,44 Prozent (Tarifvariante XS) effektiver Jahreszins1 pro Jahr
  • Langfristige Sicherheit bei der Finanzierung mit der Kombination aus niedrigem Sollzins und niedriger monatlicher Rate (Tarifvariante XP)
  • Auch mit Riester-Förderung2 möglich

Beispiel: Bauspardarlehen ohne Wohn-Riester-Förderung im FuchsImmo (Tarifvariante XS)3, Bausparsumme 40.000 Euro, angespartes Guthaben circa 18.000 Euro.

Nettodarlehen:circa 22.000 Euro
Monatliche Raten4:80 zu je 284 Euro
Tilgungsdauer:6 Jahre 8 Monate
Jährlicher Sollzinssatz gebunden:0,95 Prozent
Effektiver Jahreszins ab Zuteilung:1,44 Prozent
Abschlussgebühr einmalig:640 Euro
Jahresentgelt in der Sparphase:15 Euro
Gesamtkosten5:circa 1.065 Euro
Zu zahlender Gesamtbetrag:circa 23.065 Euro

       

    Bei kurz- bis mittelfristigen Finanzierungen für energetische Modernisierungen ist der Tarif FuchsEco mit seinem Zinsvorteil bestens geeignet. Hauseigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen sogar schnell und einfach ein Blanko-Darlehen erhalten.

    • Zinsvorteil von 0,15 Prozent für Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur energetischen Sanierung (§ 1 Abs. 4 ABB) nutzen
    • Unter bestimmten Voraussetzungen die Sparzeit auf 19 Monate durch eine Sofortaufzahlung verkürzen

       

    Wenn Sie heute noch nicht wissen, ob Sie einmal Wohneigentum möchten, halten Sie sich mit dem Tarif FuchsStart alle Optionen offen. Sie erhalten zusätzlich zur Guthabenverzinsung ein Zinsplus6. Wenn Ihre Pläne konkreter werden und Sie eine Immobilie bauen, kaufen oder renovieren möchten, ist ein Wechsel in den Tarif FuchsImmo möglich6.

    • Sparzins inklusive Zinsplus6, 7 0,25 Prozent
    • Hohe Flexibilität durch viele Gestaltungsoptionen8, daher ideal für alle Bauspar-Einsteiger
    Dreifache Förderung vom Staat

    Wohnungsbauprämie

    Die Wohnungsbauprämie bietet Personen mit geringerem Einkommen die Möglichkeit auf Vermögensbildung und Erwerb von Wohneigentum. Sie können diesen Zuschuss ab einem Mindestsparbeitrag von 50 Euro jährlich in Anspruch nehmen.

    Arbeitnehmersparzulage

    Diese Förderung dient der Vermögensbildung und wird auf vermögenswirksame Leistungen gewährt, die viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen – beispielsweise auf einen Bausparvertrag. Sie erhalten die Zulage mit Auszahlung Ihres Bausparvertrags.

    Riester-Förderung

    Die Riester-Förderung können Sie für eine Anschlussfinanzierung oder Entschuldung nutzen, oder wenn Sie Ihre Immobilie barrierefrei umbauen möchten. Dabei müssen die jeweiligen Voraussetzungen2 erfüllt sein.

    So verwalten Sie Ihr Bausparkonto online

      Ihr Bausparkonto verwalten Sie bequem im Onlinebanking Ihrer EthikBank. Folgende Services für Bankkund:innen bietet Schwäbisch Hall im Onlinebanking:

      • eine Übersicht über alle Verträge bei Schwäbisch Hall,
      • einen Link zur Beantragung der Wohnungsbauprämie,
      • eine Einzelvertragsansicht mit Vertragsdetails,
      • eine detaillierte Umsatzanzeige aller Bausparkonten,
      • Services rund um den Freistellungsauftrag (einsehen, anlegen, ändern, löschen) und
      • ein ePostfach (Verbundpostfach) für Schwäbisch Hall zwecks elektronischer Vertragskorrespondenz.

      Wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Services von Schwäbisch Hall im Onlinebanking nutzen:

      • Sie sind Kund:in von Schwäbisch Hall und verfügen dort über einen eigenen Vertrag.
      • Sie nutzen das Onlinebanking Ihrer EthikBank.
      • Sie erteilen Schwäbisch Hall Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung.
      • Sie sind eine natürliche Person und volljährig, mit Wohnsitz innerhalb Deutschlands.

      In der Vertragsübersicht können Sie über das Briefumschlagsymbol oben rechts auf Ihr Bankpostfach sowie die Verbundpostfächer zugreifen. Möchten Sie Ihre Vertragskorrespondenz elektronisch von Schwäbisch Hall erhalten, müssen Sie zunächst der Datenübermittlung zwischen Ihrer EthikBank und Schwäbisch Hall zustimmen und die Nutzungsbedingungen für das Postfach akzeptieren. In Ihrem Postfach finden Sie ...

      • Ihre Jahresunterlagen (Kontoauszug – ohne Wohnungsbauprämienantrag bei elektronischem Versandweg),
      • Vertragskorrespondenz,
      • Mitteilungen.


      Wenn Sie Ihr Postfach freischalten, können Sie gleichzeitig den Benachrichtigungsservice für Schwäbisch Hall einrichten. Hinterlegen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse. Dann werden Sie immer informiert, wenn Sie neue Nachrichten von Schwäbisch Hall ins Postfach bekommen. 

      Wichtig: Der Benachrichtigungsservice muss für jedes Institut gesondert eingerichtet werden. Nutzen Sie dafür die Funktion "Verbundpostfächer verwalten".

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      Sie brauchen Hilfe?

      Jörg Prüfer berät Sie gern.

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      Häufige Fragen zum Bausparvertrag

      Eine gesetzliche Vertretung allein reicht dafür nicht aus. Wenn Sie selbst keinen eigenen Vertrag bei Schwäbisch Hall haben, werden Ihnen die Verträge Ihres Kindes oder Ihrer Kinder leider nicht angezeigt, außer Sie sind bei Schwäbisch Hall als Begünstigter oder Bevollmächtigter für den Vertrag Ihres Kindes oder Ihrer Kinder hinterlegt. Alternativ können Sie sich im Kundenportal MEIN KONTO registrieren. Dort ist die Anzeige möglich.

      Ihr Bausparguthaben und das Bauspardarlehen können Sie zum Beispiel zum Bau oder Kauf einer Immobilie oder zur Modernisierung oder Umschuldung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Sauna sind möglich. Ihr Berater informiert Sie gern ausführlich über die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten vom Staat.

      Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Wohnungsbauprämie zu beantragen. Nutzen Sie den postalischen Versandweg, erhalten Sie Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall und schicken diesen ausgefüllt zurück. Auf elektronischem Wege können Sie entweder im Onlinebanking über den Button "Wohnungsbauprämie beantragen" gehen. Oder Sie nutzen das Kundenportal MEIN KONTO von Schwäbisch Hall. Sind Sie hier bereits registriert, öffnet sich der Prozess zur Beantragung der Wohnungsbauprämie automatisch.

      Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie in der Regel im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt. Sie füllen hierfür die Zeile 91 des Mantelbogens aus. Die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie an dieser Stelle, indem Sie eine "1" setzen. 

      Wichtig: Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall an das Finanzamt ist unbedingt erforderlich. Nur so kann das Finanzamt Ihren Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage prüfen.

      Außerdem müssen Sie Ihre Identifikationsnummer mitteilen. Sie erhalten von Schwäbisch Hall ein entsprechendes Formblatt. Stimmen Sie der Übermittlung per Formblatt zu, werden die für die Arbeitnehmersparzulage notwendigen Daten von Schwäbisch Hall elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Auch wenn Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben und nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, können Sie den Vordruck für die Einkommensteuererklärung verwenden, um die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen.

      Um Ihren Wünschen ein Stück näher zu kommen, sind regelmäßige Sparleistungen natürlich von Vorteil. Wenn Sie aber mal kein Geld zur Verfügung haben, können Sie Ihre Sparbeiträge verringern oder zeitweise aussetzen und später einfach nachzahlen. Es dauert dann lediglich länger, bis Sie Ihr Sparziel erreichen. Bei Reduzierung oder Aussetzen der Sparraten können staatliche Prämien und die Riester-Förderung nicht oder nur teilweise ausgeschöpft werden.

      Auch wenn Sie sich anders entscheiden und keine wohnwirtschaftliche Verwendung mehr für Ihren Bausparvertrag haben, sollten Sie diesen nicht übereilt kündigen. Denn dabei gehen bereits erworbene Vorteile wie zum Beispiel die staatliche Förderung oder die günstigen Darlehenszinsen eventuell verloren. Alternativ können Sie Ihren Vertrag bzw. den Darlehensanspruch auf einen Angehörigen übertragen. Bei Wohn-Riester sind ein Anbieterwechsel und eine damit verbundene Kapitalübertragung möglich, wenn sich der Bedarf weg von der wohnwirtschaftlichen Verwendung hin zu einer Geldrente ändert. Der Anbieterwechsel ist im Zuge der Zuteilung oder bei einer Kündigung möglich.

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      1Repräsentatives Beispiel nach § 17 Abs. 4 PAngV: Tarif XS 05 (Standardzuteilung); Bausparsumme 40.000 Euro; angespartes Guthaben circa 18.000 Euro; Netto-Darlehensbetrag von circa 22.000 Euro; 80 monatliche Zins- und Tilgungsraten für das Bauspardarlehen zu je 284 Euro; Tilgungsdauer 6 Jahre und 8 Monate; jährlicher Sollzinssatz (gebunden) 0,95 Prozent; effektiver Jahreszins (ab Zuteilung des Bausparvertrages) 1,44 Prozent; zu zahlender Gesamtbetrag 23.065 Euro, davon 1.065 Euro Gesamtkosten (inklusive anteiliger Abschlussgebühr einmalig 640 Euro und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen); Jahresentgelt in der Sparphase 15 Euro pro Jahr. Die Sicherung durch eine Grundschuld setzen wir voraus, dafür anfallende Kosten sind nicht bekannt und hier nicht berücksichtigt. Stand des Angebots: 1. Juli 2021

      2Staatliche Förderung/Riester: Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen bei Wohnungsbauprämie (WoP) und Arbeitnehmersparzulage (ASZ). Die Riester-Zulage gibt es bei Berechtigung und unter weiteren Voraussetzungen. Um alle Prämien/Zulagen auszuschöpfen, ist der Abschluss mehrerer Produkte/Verträge notwendig. Die Beträge sind gerundet.

      3FuchsImmo (Tarifvariante XS): Die Sicherung durch eine Grundschuld wird vorausgesetzt. Dafür anfallende Kosten sind hier nicht berücksichtigt.

      4Rate: Monatliche Zins- und Tilgungsrate für das Bauspardarlehen

      5Gesamtkosten: Beinhaltet die anteilige Abschlussgebühr und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen

      6Zinsplus: Bei Vertragsänderungen inklusive Variantenwechsel sind bauspartechnische Aspekte zu berücksichtigen. Daher sind diese von einer Zustimmung der Bausparkasse abhängig. Bei einem Wechsel von Tarifvariante XX/XY in die Varianten XP, XL, oder XS entfällt der Anspruch auf das Zinsplus und in der Variante XY entfällt der Anspruch auf den Junge-Leute-Bonus. Bei Vertragsänderungen inklusive Variantenwechsel entfällt ab Beginn des Jahres bei Tarifvariante XY zudem die Vergünstigung beim Jahresentgelt. Für Teilung, Ermäßigung, Wechsel der Tarifvariante und Vertragsübertragung erhebt die Bausparkasse ein Entgelt (siehe "Vereinbarung zu den Entgelten gemäß § 17 Abs. 2 ABB").

      7Sowohl bei Inanspruchnahme als auch bei Verzicht auf das Darlehen; das Zinsplus wird bei der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme fällig und dem Bausparguthaben gutgeschrieben. Die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.

      8Gestaltungsoptionen: Abhängig von der Zustimmung der Bausparkasse

      9Zu versteuerndes Einkommen; der Bruttolohn kann deutlich höher sein.