Bausparvertrag von Schwäbisch Hall
Mit Bausparen jetzt den Niedrigzins für die Zukunft sichern
Egal, ob Sie einen Neubau oder den Kauf einer Bestandsimmobilie, eine energetische Modernisierung oder eine Anschlussfinanzierung im Sinn haben: Mit einem Bausparvertrag von Schwäbisch Hall gehen Sie auf Nummer sicher. Denn Sie erhalten Ihr Bauspardarlehen zum garantierten effektiven Jahreszins in Höhe von 1,95 Prozent1.
Vorteile
- Eigenkapital bilden
- Fester Darlehenszins
- Flexibel sein
- Staatliche Förderung
- Nachhaltigkeit spielt bei Schwäbisch Hall eine entscheidende Rolle (mehr dazu)
Jetzt 1,95 Prozent effektiven Jahreszins beim Bauspardarlehen sichern
Mit Bausparen bilden Sie gezielt Eigenkapital als Basis für Ihre Finanzierung. Je mehr Eigenkapital Sie haben, umso geringer sind der spätere Finanzierungsbedarf und die dafür anfallenden Kosten. Egal, ob Sie das Bauspardarlehen in 5 oder 10 Jahren benötigen: Sie erhalten einen Finanzierungsbaustein zu einem festen Zinssatz, der heute schon feststeht. So machen Sie sich unabhängig von der Zinsentwicklung der Bauzinsen in der Zukunft.
Sie entscheiden, ob Sie Ihren Bausparvertrag zum Bauen, Kaufen, energetischen Modernisieren oder für Ihre Anschlussfinanzierung nutzen. Genießen Sie Wahlfreiheit beim Bauspardarlehen – in Anspruch nehmen oder nicht. Bei Berechtigung unterstützt Sie der Staat mit Fördermitteln: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage oder Riester-Zulage. So kommen Sie schneller und günstiger an Ihr Ziel.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie bietet Personen mit geringerem Einkommen die Möglichkeit auf Vermögensbildung und Erwerb von Wohneigentum. Sie können diesen Zuschuss ab einem Mindestsparbeitrag von 50 Euro jährlich in Anspruch nehmen.
Arbeitnehmersparzulage
Diese Förderung dient der Vermögensbildung und wird auf vermögenswirksame Leistungen gewährt, die viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen – beispielsweise auf einen Bausparvertrag. Sie erhalten die Zulage mit Auszahlung Ihres Bausparvertrags.
Riester-Förderung
Die Riester-Förderung können Sie für eine Anschlussfinanzierung oder Entschuldung nutzen, oder wenn Sie Ihre Immobilie barrierefrei umbauen möchten. Dabei müssen die jeweiligen Voraussetzungen2 erfüllt sein.
Ihr Bausparkonto verwalten Sie bequem im Onlinebanking Ihrer EthikBank. Folgende Services für Bankkund:innen bietet Schwäbisch Hall im Onlinebanking:
Wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Services von Schwäbisch Hall im Onlinebanking nutzen:
In der Vertragsübersicht können Sie über das Briefumschlagsymbol oben rechts auf Ihr Bankpostfach sowie die Verbundpostfächer zugreifen. Möchten Sie Ihre Vertragskorrespondenz elektronisch von Schwäbisch Hall erhalten, müssen Sie zunächst der Datenübermittlung zwischen Ihrer EthikBank und Schwäbisch Hall zustimmen und die Nutzungsbedingungen für das Postfach akzeptieren. In Ihrem Postfach finden Sie ...
Wenn Sie Ihr Postfach freischalten, können Sie gleichzeitig den Benachrichtigungsservice für Schwäbisch Hall einrichten. Hinterlegen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse. Dann werden Sie immer informiert, wenn Sie neue Nachrichten von Schwäbisch Hall ins Postfach bekommen.
Wichtig: Der Benachrichtigungsservice muss für jedes Institut gesondert eingerichtet werden. Nutzen Sie dafür die Funktion "Verbundpostfächer verwalten".
Angebot anfordern
Wenn Sie einen Beratungstermin wünschen, setzt sich Jörg Prüfer gern mit Ihnen in Verbindung.
Eine gesetzliche Vertretung allein reicht dafür nicht aus. Wenn Sie selbst keinen eigenen Vertrag bei Schwäbisch Hall haben, werden Ihnen die Verträge Ihres Kindes oder Ihrer Kinder leider nicht angezeigt, außer Sie sind bei Schwäbisch Hall als Begünstigter oder Bevollmächtigter für den Vertrag Ihres Kindes oder Ihrer Kinder hinterlegt. Alternativ können Sie sich im Kundenportal MEIN KONTO registrieren. Dort ist die Anzeige möglich.
Ihr Bausparguthaben und das Bauspardarlehen können Sie zum Beispiel zum Bau oder Kauf einer Immobilie oder zur Modernisierung oder Umschuldung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Sauna sind möglich. Ihr Berater informiert Sie gern ausführlich über die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten vom Staat.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Wohnungsbauprämie zu beantragen. Nutzen Sie den postalischen Versandweg, erhalten Sie Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall und schicken diesen ausgefüllt zurück. Auf elektronischem Wege können Sie entweder im Onlinebanking über den Button "Wohnungsbauprämie beantragen" gehen. Oder Sie nutzen das Kundenportal MEIN KONTO von Schwäbisch Hall. Sind Sie hier bereits registriert, öffnet sich der Prozess zur Beantragung der Wohnungsbauprämie automatisch.
Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie in der Regel im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt. Sie füllen hierfür die Zeile 91 des Mantelbogens aus. Die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie an dieser Stelle, indem Sie eine "1" setzen.
Wichtig: Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall an das Finanzamt ist unbedingt erforderlich. Nur so kann das Finanzamt Ihren Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage prüfen.
Außerdem müssen Sie Ihre Identifikationsnummer mitteilen. Sie erhalten von Schwäbisch Hall ein entsprechendes Formblatt. Stimmen Sie der Übermittlung per Formblatt zu, werden die für die Arbeitnehmersparzulage notwendigen Daten von Schwäbisch Hall elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Auch wenn Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben und nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, können Sie den Vordruck für die Einkommensteuererklärung verwenden, um die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen.
Um Ihren Wünschen ein Stück näher zu kommen, sind regelmäßige Sparleistungen natürlich von Vorteil. Wenn Sie aber mal kein Geld zur Verfügung haben, können Sie Ihre Sparbeiträge verringern oder zeitweise aussetzen und später einfach nachzahlen. Es dauert dann lediglich länger, bis Sie Ihr Sparziel erreichen. Bei Reduzierung oder Aussetzen der Sparraten können staatliche Prämien und die Riester-Förderung nicht oder nur teilweise ausgeschöpft werden.
Auch wenn Sie sich anders entscheiden und keine wohnwirtschaftliche Verwendung mehr für Ihren Bausparvertrag haben, sollten Sie diesen nicht übereilt kündigen. Denn dabei gehen bereits erworbene Vorteile wie zum Beispiel die staatliche Förderung oder die günstigen Darlehenszinsen eventuell verloren. Alternativ können Sie Ihren Vertrag bzw. den Darlehensanspruch auf einen Angehörigen übertragen. Bei Wohn-Riester sind ein Anbieterwechsel und eine damit verbundene Kapitalübertragung möglich, wenn sich der Bedarf weg von der wohnwirtschaftlichen Verwendung hin zu einer Geldrente ändert. Der Anbieterwechsel ist im Zuge der Zuteilung oder bei einer Kündigung möglich.
Die ökologische Baufinanzierung der EthikBank leistet mehr als herkömmliche Förderprogramme und Baudarlehen.
Mit der Tiny House Finanzierung der EthikBank erfüllen Sie sich den Traum Ihrer eigenen (kleinen) vier Wände.
Mit dem Girokonto der EthikBank setzen Sie ein klares Zeichen für den verantwortungsvollen Umgang mit Geld.
1Repräsentatives Beispiel nach § 17 Abs. 4 PAngV: Tarif XS 06 (Standardzuteilung); Bausparsumme 50.000 Euro; angespartes Guthaben circa 22.500 Euro; Netto-Darlehensbetrag von circa 27.500 Euro; 73 monatliche Zins- und Tilgungsraten für das Bauspardarlehen zu je 395 Euro; Tilgungsdauer 6 Jahre und 1 Monat; jährlicher Sollzinssatz (gebunden) 1,40 Prozent; effektiver Jahreszins (ab Zuteilung des Bausparvertrags) 1,95 Prozent; zu zahlender Gesamtbetrag 29.138 Euro, davon 1.638 Euro Gesamtkosten (inklusive anteiliger Abschlussgebühr von einmalig 800 Euro und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen); die Sicherung durch eine Grundschuld setzen wir voraus, dafür anfallende Kosten sind nicht bekannt und hier nicht berücksichtigt. Stand des Angebots: 10. Oktober 2024
2Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen bei Wohnungsbauprämie (WoP) und Arbeitnehmersparzulage (ASZ). Die Riester-Zulage gibt es bei Berechtigung und unter weiteren Voraussetzungen. Um alle Prämien/Zulagen auszuschöpfen, ist der Abschluss mehrerer Produkte/Verträge notwendig. Die Beträge sind gerundet.
3Weitere Voraussetzungen § 3 ABB; die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.
4Abhängig von der Zustimmung der Bausparkasse
5Mögliche Vertragsänderungen sind von der Zustimmung der Bausparkasse abhängig. Der Anspruch auf das Zinsplus entfällt bei einem Wechsel in den Tarif FuchsImmo. Für Vertragsänderungen fällt ein Entgelt an (siehe "Vereinbarung zu den Entgelten gemäß §17 Abs. 2 ABB").