Identifizierung per Video-Ident bzw. PostIdent oder eID

Der Wechsel zur EthikBank lässt sich in ca. 10 Minuten erledigen. Im Anschluss an die Kontoeröffnung stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, sich schnell und unkompliziert identifizieren zu lassen. Sie können sich entweder für die Variante per Videochat, die persönliche Identifikation in einer Filiale der Deutschen Post oder die eID-Funktion Ihres Personalausweises entscheiden.

Unsere Identifikationsverfahren

eID

Für dieses Verfahren benötigen Sie:

  • Personalausweis
  • Ausweis-PIN
  • NFC-fähiges Handy mit der App Secure Go Plus

PostIdent

Für dieses Verfahren benötigen Sie:

Video-Ident

Für dieses Verfahren benötigen Sie:

So funktioniert's:

Am Ende des Kontoeröffnungsprozesses können Sie sich für eines unserer Identifikationsverfahren entscheiden. Klicken Sie einfach auf den jeweiligen Link. Sie werden anschließend vom System durch den gesamten Prozess geleitet. Das dauert ca. 5 bis 10 Minuten. Halten Sie Ihren Personalausweis bereit!

Ein weiterer Kontoinhaber kann ebenfalls über den bereitgestellten Link seine Identifizierung orts- und zeitunabhängig vom 1. Kontoinhaber durchführen.

Für eine Legitimation außerhalb der Kontoeröffnung:

Wenn Sie die Identifizierung später durchführen oder sich als Vertretungsbemächtigter oder Bevollmächtigter identifizieren wollen, klicken Sie auf den folgenden Link um in das POSTID Portal zu gelangen.

Häufige Fragen zu Video-Ident

In diesem Fall können Sie über das POSTID Portal das Verfahren "POSTIDENT durch Filiale" wählen. Sie erhalten dann einen Coupon mit dem Sie zur Postfiliale gehen müssen.
Sollte sie über das Portal keinen Coupon ausdrucken können, wenden Sie sich bitte an unser Kundenzentrum.

WebRTC wird zurzeit von den Browsern Google Chrome, Mozilla Firefox und Opera unterstützt. Der Internet Explorer und Safari sind noch nicht ohne weiteres fit für die neue Technologie. Dort wird ein zusätzliches PlugIn benötigt, dass auf dem Portal der Deutschen Post zur Verfügung steht.

Ja! POSTIDENT durch Videochat erfüllt die datenschutzrechtlichen Leitlinien des Bundesbeauftragten für Datenschutz (BfDI), die im Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 17. April 2015 dargelegt werden (DOK 2015/0339066).