Wirkungsvoller Schutz für Ihre Einlagen
Als erste Bankengruppe überhaupt hat die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken bereits vor über 85 Jahren eine Sicherungseinrichtung gegründet. Über dieses System unterstützen sich alle Mitgliedsbanken gegenseitig, um Insolvenzen zu vermeiden und insbesondere so die Kundeneinlagen zu schützen. Im Rahmen dieses sogenannten Institutsschutzes wurde ein Frühwarnsystem entwickelt, das wirtschaftliche Schieflagen von Mitgliedsbanken rechtzeitig erkennen und präventiv entgegenwirken soll. Sollte eine Bank trotzdem einmal Hilfe benötigen, gibt es einen von allen Mitgliedsbanken befüllten Fonds, aus dem die betroffene Bank unterstützt wird, damit Ihre Einlage sicher bleibt.
Einlagensicherung in Deutschland
Ein solch umfassender Schutz ist jedoch nicht selbstverständlich. Weil sich die einzelnen Bankensicherungssysteme erheblich unterscheiden, lohnt ein kritischer Blick hinter die Kulissen dieser komplexen Welt.
Das Bankensicherungssystem unterscheidet grundsätzlich zwischen der europaweiten gesetzlichen Sicherung und den freiwilligen Sicherungsfonds in Deutschland. Anleger auf dem ganzen Globus blicken neidisch auf diese Errungenschaft. Die gesetzliche Sicherung ist eine Art Pflichtversicherung, die für alle privaten Banken gilt.
Zum 3. Juli 2015 trat das deutsche Einlagensicherungsgesetz in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit die EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme in nationales Recht um. Allen Einlegern steht danach im Entschädigungsfall ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung der Einlagen zu. Dieser gesetzliche Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf 100.000 € pro Person und pro Kreditinstitut.
Alle deutschen Genossenschaftsbanken sind darüber hinaus der freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen, welche alle Kundeneinlagen zusätzlich schützt.
Die Tabelle zeigt erhebliche Unterschiede im Umfang der verschiedenen Einlagensicherungssysteme:
Freiwillige Sicherungseinrichtung | Gesetzliche Sicherung | |||
Genossenschaftsbanken | Sparkassen | Privatbanken | Öffentliche Banken | |
umfassender Schutz aller Kundeneinlagen Mehr | umfassender Schutz aller Kundeneinlagen Mehr | 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals (Einschränkung: Nur Einlagen privater Kunden sind geschützt) | Kundeneinlagen, die den gesetzlichen Anspruch übersteigen Mehr | Bis zu 100.000 € Mehr |
Angeschlossene Banken | Alle Sparkassen | Angeschlossene Banken und die Höhe der jeweiligen Einlagensicherung können Sie per E-Mail erfragen. | Angeschlossene Banken | Zugewiesene Banken |
Die BVR Institutssicherung GmbH gewährleistet die Entschädigung der Einleger nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben im Falle der Insolvenz eines Mitgliedsinstitutes. Die betreffende Deckungssumme beträgt EU-weit einheitlich grundsätzlich maximal 100.000 Euro pro Kunde je Kreditinstitut. Das heißt, bei der Ermittlung dieser Summe werden alle Einlagen eines Kunden, die beim selben Kreditinstitut gehalten werden, addiert. Hält ein Einleger zum Beispiel 80.000 Euro auf einem Sparkonto und 30.000 Euro auf einem Girokonto, werden ihm insgesamt lediglich 100.000 Euro erstattet. Über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind die Einlagen durch die Sicherungseinrichtung des BVR geschützt.
Wie jede Bank und jedes Einlagensicherungssystem in Europa werden auch die Sicherungseinrichtung des BVR und die BVR Institutssicherung GmbH von der nationalen Bankenaufsicht überwacht. Dies sind in Deutschland die BaFin und die Deutsche Bundesbank. Hinzu kommen Auskunftspflichten gegenüber europäischen Institutionen wie der Europäischen Zentralbank und der European Banking Authority.