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Einlagensicherung

Ihre EthikBank ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Gemeinsam gewährleisten diese den Schutz Ihrer Einlagen.

Wirkungsvoller Schutz für Ihre Einlagen

Als erste Bankengruppe überhaupt hat die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken bereits vor über 85 Jahren eine Sicherungseinrichtung gegründet. Über dieses System unterstützen sich alle Mitgliedsbanken gegenseitig, um Insolvenzen zu vermeiden und insbesondere so die Kundeneinlagen zu schützen. Im Rahmen dieses sogenannten Institutsschutzes wurde ein Frühwarnsystem entwickelt, das wirtschaftliche Schieflagen von Mitgliedsbanken rechtzeitig erkennen und präventiv entgegenwirken soll. Sollte eine Bank trotzdem einmal Hilfe benötigen, gibt es einen von allen Mitgliedsbanken befüllten Fonds, aus dem die betroffene Bank unterstützt wird, damit Ihre Einlage sicher bleibt.

So schützen wir Ihre Einlagen

Neben der Sicherungseinrichtung des BVR als freiwilliges institutsbezogenes Sicherungssystem erfüllt die amtlich als Einlagensicherungssystem anerkannte BVR Institutssicherung GmbH zusätzlich zu ihrer satzungsmäßigen Funktion als Institutsschutzsystem auch die gesetzlichen Anforderungen, im Falle der Insolvenz einer angeschlossenen Bank eine reibungslose Einlegerentschädigung nach Maßgabe, Einlagensicherungsgesetzes zu gewährleisten. Die Einlagen unserer Kunden sind durch dieses duale System quasi doppelt abgesichert.

Grundsätzlich sind folgende Einlagen geschützt: Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen sowie von Mitgliedsbanken ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen im Besitz von Kunden. Seit Bestehen des genossenschaftlichen Institutsschutzes ist es aber noch nie zur Insolvenz einer angeschlossenen Mitgliedsbank gekommen. Demnach musste auch noch nie ein Einleger entschädigt werden.

Dank der Zugehörigkeit der EthikBank zum genossenschaftlichen Sicherungssystem und aufgrund ihrer konservativen Anlagepolitik am Kapitalmarkt hat die EthikBank während der Finanzkrise keinen wirtschaftlichen Schaden davon getragen.

Ein wichtiger Hinweis für Kirchen und gemeinnützige Organisationen: Die Geldanlagen bei der EthikBank sind mündelsicher.

Einlagensicherung in Deutschland

Ein solch umfassender Schutz ist jedoch nicht selbstverständlich. Weil sich die einzelnen Bankensicherungssysteme erheblich unterscheiden, lohnt ein kritischer Blick hinter die Kulissen dieser komplexen Welt.

Das Bankensicherungssystem unterscheidet grundsätzlich zwischen der europaweiten gesetzlichen Sicherung und den freiwilligen Sicherungsfonds in Deutschland. Anleger auf dem ganzen Globus blicken neidisch auf diese Errungenschaft. Die gesetzliche Sicherung ist eine Art Pflichtversicherung, die für alle privaten Banken gilt.

Zum 3. Juli 2015 trat das deutsche Einlagensicherungsgesetz in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit die EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme in nationales Recht um. Allen Einlegern steht danach im Entschädigungsfall ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung der Einlagen zu. Dieser gesetzliche Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf 100.000 € pro Person und pro Kreditinstitut.

Alle deutschen Genossenschaftsbanken sind darüber hinaus der freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen, welche alle Kundeneinlagen zusätzlich schützt. 

Die Tabelle zeigt erhebliche Unterschiede im Umfang der verschiedenen Einlagensicherungssysteme:

Freiwillige SicherungseinrichtungGesetzliche Sicherung
GenossenschaftsbankenSparkassenPrivatbankenÖffentliche Banken 
umfassender Schutz aller Kundeneinlagen
Mehr
umfassender Schutz aller Kundeneinlagen
Mehr
20 Prozent des haftenden Eigenkapitals (Einschränkung: Nur Einlagen privater Kunden sind geschützt)Kundeneinlagen, die den gesetzlichen Anspruch übersteigen
Mehr
Bis zu 100.000 € Mehr
Angeschlossene BankenAlle SparkassenAngeschlossene Banken und die Höhe der jeweiligen Einlagensicherung können Sie per E-Mail erfragen.Angeschlossene BankenZugewiesene Banken
Häufige Fragen zur Einlagensicherung

Die BVR Institutssicherung GmbH gewährleistet die Entschädigung der Einleger nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben im Falle der Insolvenz eines Mitgliedsinstitutes. Die betreffende Deckungssumme beträgt EU-weit einheitlich grundsätzlich maximal 100.000 Euro pro Kunde je Kreditinstitut. Das heißt, bei der Ermittlung dieser Summe werden alle Einlagen eines Kunden, die beim selben Kreditinstitut gehalten werden, addiert. Hält ein Einleger zum Beispiel 80.000 Euro auf einem Sparkonto und 30.000 Euro auf einem Girokonto, werden ihm insgesamt lediglich 100.000 Euro erstattet. Über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind die Einlagen durch die Sicherungseinrichtung des BVR geschützt.

Wie jede Bank und jedes Einlagensicherungssystem in Europa werden auch die Sicherungseinrichtung des BVR und die BVR Institutssicherung GmbH von der nationalen Bankenaufsicht überwacht. Dies sind in Deutschland die BaFin und die Deutsche Bundesbank. Hinzu kommen Auskunftspflichten gegenüber europäischen Institutionen wie der Europäischen Zentralbank und der European Banking Authority.