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VR-RentePlus (Riester)

Hier finden Sie alle Informationen zur Anspar- und Auszahlungsphase Ihrer VR-RentePlus (Riester).

(Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Riester Banksparplan für Neuabschlüsse nicht mehr angeboten wird.)

   

Ihr Riester Banksparplan

Hier finden Sie alle Informationen zur Anspar- und Auszahlungsphase Ihrer VR-RentePlus Riester.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Riester Banksparplan für Neuabschlüsse nicht mehr angeboten wird.

Informationen zu VR-RentePlus im Überblick

Es ist soweit, Sie haben das Rentenalter erreicht und wollen Ihren wohlverdienten Ruhestand genießen. Für Ihre Riesterrente bedeutet das den Übergang von der Anspar- in die Auszahlungsphase und für Sie eine lebenslange Rentenzahlung.

Beantragung der Auszahlung Ihrer Riester Rente

Die Auszahlung für Ihre Riester Rente beantragen Sie wie folgt:

  1. Informieren Sie uns per E-Mail (riester@ethikbank.de) mindestens 3 Monate im Voraus, ab wann Sie die Verrentung Ihres Altersvorsorgevertrages planen. Ein Rentenbeginn ist zum 01.02. / 01.05. / 01.08. / 01.11. eines Jahres möglich.
  2. Wir teilen Ihnen daraufhin mit, wie hoch zum voraussichtlichen Rentenbeginn Ihr Guthaben ist und welche Entnahmemöglichkeiten Sie haben. (detaillierte Informationen zu Entnahmemöglichkeiten finden Sie unten)
  3. Informieren Sie uns bitte anschließend darüber, welchen Betrag Ihres Guthabens Sie einmal entnehmen möchten und welcher Betrag für die Rentenzahlung zur Verfügung steht.
  4. Wir unterbreiten Ihnen 3 verschiedene Rentenangebote per E-Mail.
  5. Sie teilen uns in dem von uns zugesandten Auftrag mit, für welches dieser Angebote Sie sich entschieden haben.
  6. Wir senden Ihnen die gewünschten Vertragsunterlagen zu.
  7. Sie senden uns die Verträge vollständig unterschrieben zurück.

Fertig, Sie haben`s geschafft!

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen für jedes weitere Rentenangebot eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 EUR in Rechnung stellen.

 

Entnahmemöglichkeiten

Zu Beginn der Auszahlphase können Sie bis zu 30 % des geförderten Kapitals und 100 % des ungeförderten Kapitals entnehmen. Aus dem verbleibenden Guthaben erhalten Sie eine lebenslange Rente. Sie haben 3 Möglichkeiten der Verrentung:

Sofortrente ohne Beitragsrückgewähr (Tarif ASUE)

  • Sofort beginnende Rentenversicherung gegen einmalige Einzahlung (Einmalbetrag)
  • Bei Tod der versicherten Person, endet die Rentenzahlung, es erfolgt keine Rückgewähr des eingezahlten Beitrages

Sofortrente mit Rentengarantiezeit 10 Jahre (Tarif ASUE)

  • Sofort beginnende Rentenversicherung gegen einmalige Einzahlung (Einmalbetrag)
  • Bei Tod der versicherten Person wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an die Erben weitergezahlt (Einmalauszahlung)

Sofortrente mit Beitragsrückgewähr (Tarif ARUE)

  • Sofort beginnende Rentenversicherung gegen einmalige Einzahlung (Einmalbetrag)
  • Bei Tod der versicherten Person endet die Rentenzahlung, es erfolgt eine Rückgewähr des Einmalbetrages abzgl. bereits gezahlter Renten.

Kleinstbetragsgrenze

Wenn die vollständige Verrentung des geförderten Kapitals die Kleinstbetragsrente nicht übersteigt, erfolgt eine förderunschädliche Einmalauszahlung des vorhandenen Guthabens.

Ihre Riester-Förderungen im Überblick

Sichern Sie sich die maximale Förderung Ihrer Riester Rente:

Riester-Zulagen pro JahrFörderbetrag
Grundzulage175,00 €
Berufseinsteigerbonus (einmalig, für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben)200,00 €
Kinderzulage für Kinder bis 2007 geboren185,00 €
Kinderzulage für Kinder ab 2008 geboren300,00 €

Die volle Zulage erhalten Sie, wenn Sie mindestens vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens sparen. Berechnen Sie jetzt Ihre Eigenleistung und Ihre individuelle Förderungshöhe.

Zum Riesterrechner

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zur Ihrer VR-RentePlus, insbesondere bei Rückforderungen bereits gezahlter Zulagen, nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (halten Sie hierfür Ihre Sozialversicherungsnummer bereit):

03381 - 21 222 324

Häufige Fragen zu VR-RentePlus Riester

Dafür müssen Sie den maximalen Eigenbetrag leisten. Dieser entspricht vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens, abzüglich Ihrer zu erhaltenen Zulagen.

In diesem Fall wird der Vertrag von Ihrem letzten Arbeitgeber auf Sie übertragen. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre Beiträge anzupassen.

    Ja. Schicken Sie uns in diesem Falle diesen Änderungsauftrag (PDF). Wir empfehlen aber, hiervon nur zurückhaltend Gebrauch zu machen, da durch fehlende Einzahlungen die späteren Auszahlungen entsprechend gemindert werden.

      Sie können Ihren Sparplan jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres kündigen. Zulagen und steuerliche Vergünstigungen müssen dann zurückgezahlt werden.

        Sie können sich mit Rentenbeginn 30 Prozent des Kapitals auszahlen lassen. Wenn Sie die ganze Summe auf einmal haben wollen, müssen Sie Zulagen und Steuervergünstigungen zurückzahlen.

          In diesem Falle gehen die Ansprüche auf die Erben über - allerdings ohne Zulagen und Steuervorteile. Eine Ausnahme gibt es nur bei Ehepartner:innen, sofern der/die überlebende Ehepartner:in den Riestervertrag auf seinen/ihren Namen überträgt. Das geht sogar dann, wenn dieser selbst nicht zu den Förderberechtigten zählt.

            Ob und in welchem Umfang Sie das Vorsorgevermögen vererben können, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Bei Banksparplänen, wie der VR-RentePlus, wird ein Teil des zu Rentenbeginn verfügbaren Vermögens für eine Leibrente ab dem 85. Lebensjahr verwendet (max. 30 Prozent). Das restliche Vermögen steht für den Auszahlungsplan zur Verfügung. Nur dieser Teil ist vererbbar. Hier hat der Banksparplan einen Vorteil gegenüber der Riester-Versicherung, weil eine Versicherung nicht vererbt werden kann, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde.

              Ja, aber zunächst: Herzlichen Glückwunsch!

              Wenn sich Ihre persönliche Lebenssituation geändert hat (z. B. durch Heirat) müssen Sie den Zulagenantrag erneut stellen. Die Formulare finden Sie in unserem Formularzentrum.