Ihr Riester Banksparplan
Hier finden Sie alle Informationen zur Anspar- und Auszahlungsphase Ihrer VR-RentePlus Riester.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Riester Banksparplan für Neuabschlüsse nicht mehr angeboten wird.
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zur Ihrer VR-RentePlus, insbesondere bei Rückforderungen bereits gezahlter Zulagen, nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (halten Sie hierfür Ihre Sozialversicherungsnummer bereit):
03381 - 21 222 324
Dafür müssen Sie den maximalen Eigenbetrag leisten. Dieser entspricht vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens, abzüglich Ihrer zu erhaltenen Zulagen.
In diesem Fall wird der Vertrag von Ihrem letzten Arbeitgeber auf Sie übertragen. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre Beiträge anzupassen.
Ja. Schicken Sie uns in diesem Falle diesen Änderungsauftrag (PDF). Wir empfehlen aber, hiervon nur zurückhaltend Gebrauch zu machen, da durch fehlende Einzahlungen die späteren Auszahlungen entsprechend gemindert werden.
Sie können Ihren Sparplan jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres kündigen. Zulagen und steuerliche Vergünstigungen müssen dann zurückgezahlt werden.
Sie können sich mit Rentenbeginn 30 Prozent des Kapitals auszahlen lassen. Wenn Sie die ganze Summe auf einmal haben wollen, müssen Sie Zulagen und Steuervergünstigungen zurückzahlen.
In diesem Falle gehen die Ansprüche auf die Erben über - allerdings ohne Zulagen und Steuervorteile. Eine Ausnahme gibt es nur bei Ehepartner:innen, sofern der/die überlebende Ehepartner:in den Riestervertrag auf seinen/ihren Namen überträgt. Das geht sogar dann, wenn dieser selbst nicht zu den Förderberechtigten zählt.
Ob und in welchem Umfang Sie das Vorsorgevermögen vererben können, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Bei Banksparplänen, wie der VR-RentePlus, wird ein Teil des zu Rentenbeginn verfügbaren Vermögens für eine Leibrente ab dem 85. Lebensjahr verwendet (max. 30 Prozent). Das restliche Vermögen steht für den Auszahlungsplan zur Verfügung. Nur dieser Teil ist vererbbar. Hier hat der Banksparplan einen Vorteil gegenüber der Riester-Versicherung, weil eine Versicherung nicht vererbt werden kann, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde.
Ja, aber zunächst: Herzlichen Glückwunsch!
Wenn sich Ihre persönliche Lebenssituation geändert hat (z. B. durch Heirat) müssen Sie den Zulagenantrag erneut stellen. Die Formulare finden Sie in unserem Formularzentrum.