VR RentePlus (Riester)
Hier finden Sie alle Informationen zur Anspar- und Auszahlungsphase Ihrer VR-RentePlus Riester.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Riester Banksparplan für Neuabschlüsse nicht mehr angeboten wird.
Es ist soweit, Sie haben das Rentenalter erreicht und wollen Ihren wohlverdienten Ruhestand genießen. Für Ihre Riesterrente bedeutet das den Übergang von der Anspar- in die Auszahlungsphase und für Sie eine lebenslange Rentenzahlung.
Beantragung der Auszahlung Ihrer Riester Rente
Die Auszahlung für Ihre Riester Rente beantragen Sie wie folgt:
1. Informieren Sie uns per E-Mail (depotfuehrung@ethikbank.de) mindestens 3 Monate im Voraus, ab wann Sie die Verrentung Ihres Altersvorsorgevertrages planen. Ein Rentenbeginn ist zum 01.02. / 01.05. / 01.08. / 01.11. eines Jahres möglich.
2. Wir teilen Ihnen daraufhin per E-Brief mit, wie hoch zum voraussichtlichen Rentenbeginn Ihr Guthaben ist und welche Entnahmemöglichkeiten Sie haben. (detaillierte Informationen zu Entnahmemöglichkeiten finden Sie unten)
3. Informieren Sie uns bitte anschließend, über den E-Brief den Sie erhalten haben, welchen Betrag Ihres Guthabens Sie einmal entnehmen möchten und welcher Betrag für die Rentenzahlung zur Verfügung steht.
4. Wir unterbreiten Ihnen 3 verschiedene Rentenangebote per E-Mail.
5. Sie teilen uns in den von uns zugesanden Auftrag mit, für welches dieser Angebote Sie sich entschieden haben.
6. Wir senden Ihnen die gewünschten Vertragsunterlagen zu.
7. Sie senden uns die Verträge vollständig unterschrieben zurück.
Fertig, Sie haben`s geschafft!
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen für jedes weitere Rentenangebot eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 EUR in Rechnung stellen.
Entnahmemöglichkeiten
Zu Beginn der Auszahlphase können Sie bis zu 30 % des geförderten Kapitals und 100 % des ungeförderten Kapitals entnehmen. Aus dem verbleibenden Guthaben erhalten Sie eine lebenslange Rente.
Sie haben 3 Möglichkeiten der Verrentung
Sofortrente ohne Beitragsrückgewähr (Tarif ASUE)
- Sofort beginnende Rentenversicherung gegen einmalige Einzahlung (Einmalbetrag)
- Bei Tod der versicherten Person, endet die Rentenzahlung, es erfolgt keine Rückgewähr des eingezahlten Beitrages
Sofortrente mit Rentengarantiezeit 10 Jahre (Tarif ASUE)
- Sofort beginnende Rentenversicherung gegen einmalige Einzahlung (Einmalbetrag)
- Bei Tod der versicherten Person wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an die Erben weitergezahlt (Einmalauszahlung)
Sofortrente mit Beitragsrückgewähr (Tarif ARUE)
- Sofort beginnende Rentenversicherung gegen einmalige Einzahlung (Einmalbetrag)
- Bei Tod der versicherten Person endet die Rentenzahlung, es erfolgt eine Rückgewähr des Einmalbetrages abzgl. bereits gezahlter Renten
Kleinstbetragsgrenze
Wenn die vollständige Verrentung des geföderten Kapitals die Kleinstbetragsrente nicht übersteigt, erfolgt eine förderunschädliche Einmalauszahlung des vorhandenen Guthabens.
Sie haben Fragen zur Kleinstbetragsgrenze? Dann rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail:
036691-862345
Ihre Riester-Förderungen im Überblick
Sichern Sie sich die maximale Förderung Ihrer Riester Rente:
Riester-Zulagen pro Jahr | Förderbetrag |
---|---|
Grundzulage | 175,00 € |
Berufseinsteigerbonus (einmalig, für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben) | 200,00 € |
Kinderzulage für Kinder bis 2007 geboren | 185,00 € |
Kinderzulage für Kinder ab 2008 geboren | 300,00 € |
Die volle Zulage erhalten Sie, wenn Sie mindestens vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens sparen. Berechnen Sie jetzt Ihre Eigenleistung und Ihre individuelle Förderungshöhe.
- Hier geht´s zum Rechner
- Weitere Informationen zu Ihrer Riester Rente
- Hier finden Sie wichtige Formulare zu Ihrer Riester Rente
- Bei Fragen zur Ihrer VR-RentePlus,
insbesondere bei Rückforderungen bereits gezahlter Zulagen,
nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten
der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (halten Sie hierfür Ihre Sozialversicherungsnummer bereit): - 03381 21 222 324
Zulagenstelle@DRV-Bund.de