SEPA auf einen Blick
SEPA - Single Euro Payments Area
Einheitlicher und effizienter Zahlungsverkehr in Europa
Die SEPA-Zahlverfahren sind europaweite Standards für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Mit SEPA ist der Zahlungsverkehr in Europa einheitlich.
IBAN seit dem 1. Februar 2016 verbindlich
Seit dem 1. Februar 2016 ist die Nutzung der IBAN auch für Privatkunden verbindlich. Damit endete im Januar 2016 die SEPA-Übergangsfrist. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen im EU-/EWR-Raum reicht demnach die Angabe der IBAN aus. Nur bei Zahlungen außerhalb des EU-/EWR-Raums in sogenannte Drittstaaten wie zum Beispiel Monaco, San Marino oder die Schweiz ist die Angabe von IBAN und BIC notwendig.
Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen innerhalb Deutschlands und Europa
Mit SEPA-Zahlverfahren führen Sie einfach Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/EWR-Staaten sowie nach Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, in die Schweiz oder die Vatikanstadt durch. Innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer können Sie mittels Lastschriften europaweit Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlassen. Die girocard (Debitkarte), die genossenschaftlichen Kreditkarten sowie das deutsche girocard-System "electronic cash" und das Deutsche Geldautomaten-System erfüllen die SEPA-Anforderungen. Als Kunde der EthikBankprofitieren Sie von den Vereinfachungen des europäischen Zahlungsverkehrs durch die SEPA-Zahlverfahren.
Teilnehmerländer
Zurzeit nutzen 36 Länder die SEPA-Zahlverfahren. Neben den 19 Euro-Staaten sind alle weiteren EU-Mitgliedsstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen nutzen die SEPA-Zahlverfahren. Dies gilt außerdem für Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, die Schweiz und die Vatikanstadt.
Die IBAN
Jedes Konto in der Europäischen Union (EU) hat eine eigene "International Bank Account Number" (IBAN). Die IBAN besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig. Sie setzt sich zusammen aus
Der BIC
Jede Bank erhält eine internationale Bankleitzahl als eindeutige Kennung, den "Business Identifier Code" (BIC). Der BIC besteht aus acht oder elf Stellen.
Die BIC Ihrer EthikBank lautet: GENO DE F1 ETK
Angabe von IBAN und BIC
Für inländische und auch grenzüberschreitende Zahlungen im EU/EWR-Raum muss als Kundenkennung die IBAN angegeben werden. Sollten Sie innerhalb der EU Rechnungen ausstellen, müssen Sie darauf Ihre IBAN angeben. Wenn Sie eine Rechnung bezahlen möchten, entnehmen Sie die IBAN und ggf. den BIC den Geschäftspapieren des Empfängers.
BIC-Code und IBAN selbst konvertieren
Beides, IBAN und BIC, gehört auf Ihre eigenen Rechnungen und Geschäftspapiere. Umgekehrt brauchen Sie auch die internationale Bankverbindung Ihrer Geschäftspartner. Sollten Sie diese nicht auf der Rechnung finden, können Sie die nationalen Daten (BLZ und Kontonummer) mit Hilfe einer speziellen Software, dem IBAN-Konverter, umwandeln.
Das Herunterladen der Software ist aus lizenzrechtlichen Gründen passwortgeschützt. Rufen Sie unseren Online-Service an (036691-58207) und nennen Sie Ihre Kontonummer. Wir werden Ihnen dann umgehend das Passwort schicken.
Die IBAN darf nur durch die kontoführende Bank berechnet und ausgegeben werden. Beachten Sie deshalb den Haftungsausschluss, der vor der Berechnung angezeigt wird!
Überweisungen durchführen
Dank SEPA können Sie einfach Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/EWR-Staaten sowie nach Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, in die Schweiz und die Vatikanstadt durchführen. Diese Möglichkeit steht Ihnen auch im Online-Banking und innerhalb Ihrer Banking-Software zur Verfügung.
Pflichtangaben:
- Bezeichnung (Name und Vorname oder Firmenname) des Zahlungsempfängers
- IBAN des Zahlungsempfängers
- Zu überweisender Betrag in Euro
- Optional: Angabe eines Verwendungszwecks
- Ihren Namen und Vornamen oder Ihre Firma
- Ihre IBAN (finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
Keine Verwendung möglich bei allen Zahlungen,
- die in Länder außerhalb der EU und des EWR gehen,
- die in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
- deren Überweisungsbetrag nicht in Euro angegeben wird,
- bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden,
- für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen.
SEPA-Basis-Lastschrift (Standard- und Euro-Eil-Lastschrift)
Mit der SEPA-Basis-Lastschrift als EU-weitem Standardlastschriftverfahren werden Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlasst. Sehr kurze Einreichungsfristen bietet die Euro-Eil-Lastschrift (COR1) ergänzend zur Standard-Variante (CORE). Als Zahlungsempfänger vereinbaren Sie bitte hierfür ein entsprechendes Lastschriftmandat (SEPA-Lastschriftmandat) und ziehen die Zahlung mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie ab dem Tag der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) innerhalb von acht Wochen widersprechen. Sie können ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen.
SEPA-Firmen-Lastschrift – optional für Unternehmen nutzbar
Mit der SEPA-Firmen-Lastschrift als optionalem, zusätzlichem Lastschriftverfahren können ausschließlich Firmenkunden untereinander Zahlungen veranlassen. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Sie als Zahler müssen dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein entsprechendes "SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat" erteilen und Ihre kontoführende Bank als Zahler vor der ersten Zahlung über die Erteilung des SEPA-Firmen- Lastschrift-Mandats unterrichten. Bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPAFirmen-Lastschrift können Sie als Zahler keine Erstattung des Ihrem Konto belasteten Lastschriftbetrages verlangen.
Lastschriftmandate
Für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist die Erteilung eines Lastschriftmandats (SEPA-Lastschriftmandat) notwendig. Als Zahler erhalten Sie von Ihrem Zahlungsempfänger ein entsprechendes Lastschriftmandatsformular, welches Sie unterschrieben zurücksenden müssen. Mit dem Lastschriftmandat autorisieren Sie gegenüber Ihrer Bank die Einlösung von Lastschrifteinzügen. Jedes Lastschriftmandat muss folgende Erklärungen von Ihnen als Zahler enthalten:
- die Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels Lastschrift einzuziehen, und
- die Weisung an die Bank des Zahlers, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Folgende Angaben sind Bestandteil der Lastschriftmandate
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers
- Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers
- Kennzeichnung, ob es sich um einmalige oder eine wiederkehrende Zahlungen handelt
- Name des Zahlers
- Name der Bank des Zahlers
- Kundenkennung des Zahlers
Die Mandatsreferenznummer kann dem Zahler auch nachträglich bekannt gegeben werden. Hinweis: Als Verbraucher (Privatkunde) können Sie nicht das SEPA-Firmen- Lastschriftverfahren nutzen. Dies ist ausschließlich für Unternehmen vorgesehen.
Gläubiger-Identifikationsnummer
Zur Nutzung der SEPA-Lastschriftverfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder Lastschrifteinreicher eine Gläubiger- Identifikationsnummer haben (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI). Sie erhalten die Gläubiger-Identifikationsnummer in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank.
Wichtige Formulare
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die wichtigsten Formulare und Dokumente zur Verfügung.