Weitere Krankenzusatz-Versicherungen

Ergänzen Sie Ihre gesetzliche Absicherung – hier finden Sie den Schutz, der genau zu Ihrem Bedarf passt.

  • Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeld
  • Zusatzversicherung für Naturheilverfahren
  • Private Krankenversicherung

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Zusätzlicher Schutz für Ihre Gesundheit – Krankenzusatzversicherungen im Überblick

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Grundabsicherung – doch oft reicht diese nicht aus. Mit ausgewählten Krankenzusatzversicherungen der R+V können Sie Ihren Gesundheitsschutz gezielt erweitern und sich vor finanziellen Belastungen schützen.

  • Krankentagegeld-Zusatzversicherung

Sichert Ihr Einkommen bei längerer Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt ab. Sie erhalten eine finanzielle Unterstützung, die Ihr gesetzliches Krankengeld ergänzt – auch im Ausland.

  • Zusatzversicherung für Naturheilverfahren

Erstattet Kosten für alternative Heilmethoden wie Akupunktur, Homöopathie und Osteopathie, die von der GKV oft nicht übernommen werden. Je nach Tarif sind bis zu 80 % Erstattung möglich.

  • Private Krankenversicherung

Bietet maßgeschneiderte Leistungen für Privatpatienten, hochwertige Vorsorge und flexible Wechseloptionen. Besonders geeignet für freiwillig gesetzlich oder privat Versicherte.
 

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Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeld

Ein längerer Krankheits- oder Krankenhausaufenthalt kann finanzielle Belastungen mit sich bringen. Mit der Krankentagegeld-Zusatzversicherung der R+V sichern Sie sich gegen Verdienstausfälle und zusätzliche Kosten ab.

  • Krankentagegeldversicherung

Ergänzt das gesetzliche Krankengeld und hilft, Einkommenseinbußen bei längerer Arbeitsunfähigkeit auszugleichen. Die Auszahlung erfolgt nach einer vereinbarten Karenzzeit. Bei einer Entbindung erhalten angestellte und selbstständige Frauen eine Pauschale in Höhe des 12-fachen Krankentagegeldes.

  • Krankenhaustagegeldversicherung

Übernimmt Zusatzkosten während eines Krankenhausaufenthalts, z. B. für Zuzahlungen, Telefon, Internet oder Parkgebühren. Die vereinbarte Summe wird ohne zeitliche Begrenzung pro Tag des Aufenthalts ausgezahlt.

Naturheilverfahren-Zusatzversicherung

Alternative Heilmethoden können eine schonende Ergänzung zur Schulmedizin sein. Doch viele Behandlungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht übernommen. Mit dem Tarif NaturMedizin der R+V erhalten Sie finanzielle Unterstützung für bewährte Naturheilverfahren. So können Sie sich für eine Behandlung entscheiden, die am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt.

 

  • Zuschüsse für ambulante Behandlungen 

Sie erhalten Erstattungen für Naturheilverfahren, die durch Ärzte und Heilpraktiker durchgeführt werden. Dies gilt auch für Arznei-, Heil- und Verbandmittel, die in diesem Zusammenhang verordnet werden.

  • Breites Leistungsspekturm

Erstattungsfähig sind alle Behandlungsmethoden, die im sogenannten Hufelandverzeichnis aufgeführt sind, beispielsweise Eigenbluttherapie, Elektrotherapie, Chiropraktik, Homöopathie und Osteopathie.

  • Hohe Erstattungssätze

Die R+V Krankenversicherung AG zahlt Ihnen bis zu 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. Insgesamt haben Sie Anspruch auf maximal 2.400 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren. Innerhalb der ersten zwei Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn ist die Erstattung auf insgesamt 400 Euro begrenzt.

Private Krankenversicherung

Die AGIL-Tarife der R+V bieten maßgeschneiderte Lösungen für eine private Krankenversicherung. Von soliden Basisleistungen in AGIL classic pro bis hin zu einem hochwertigen Rundumschutz mit AGIL premium – Sie wählen den Tarif, der zu Ihrem Bedarf passt. 

Hinweise zum Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung
  • Arbeitnehmer sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) ist erst dann möglich, wenn das Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt. Die Versicherungspflicht in der GKV endet dann zum Jahresende.
  • Wer nach einem Jobwechsel oder einer Beförderung die JAEG überschreitet, sollte prüfen, ob das neue Bruttogehalt auch im folgenden Jahr über der Grenze liegt. Da die JAEG regelmäßig angepasst wird, können sich die Wechselbedingungen ändern.
  • Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Dies gilt beispielsweise für niedergelassene Ärzte, Architekten oder Notare.

Die Tarife AGIL classic pro, AGIL comfort und AGIL premium sind in den Leistungen gestaffelt. So entscheiden Sie selbst, wie viel Leistung Ihnen wichtig ist.

  • Komfort im Krankenhaus
  • Kostenbeteiligung an Zahnersatz, Sehhilfen, Arzneimitteln etc.
  • Leistungen für Heilpraktikerbehandlungen
  • Erstattung von Arzthonoraren über die Höchstsätze der Gebührenordnungen hinaus
  • Vereinbarung von unterschiedlichen Selbstbehalten: 0 Euro, 480 Euro, 960 Euro und 1.920 Euro. Selbstbehalt ist der Anteil, den ein Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zahlen muss.
  • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden ohne Anrechnung auf einen Selbstbehalt erstattet, wenn hierfür eine separate Rechnung ausgestellt wird.
  • Mit unserem Gesundheitspartner TeleClinic sind Sie nicht allein. Ab sofort gibt es Arztgespräch, Rezept und Krankschreibung per App.

Hohe Flexibilität verbunden mit den Vorzügen einer privaten Krankenversicherung – das zeichnet das R+V-GesundheitsKonzept AGIL aus. In allen Tarifen erhalten Sie umfassenden Gesundheitsschutz und genießen die Vorteile eines Privatpatienten.

Leistung in DeutschlandAGIL classic pro
(CP0U bis CP3U)
AGIL comfort
(MP0U bis MP3U)
AGIL premium
(TN0U bis TN3U)
Arzthonorare
 
Erstattung bis zum Höchstsatz, d. h. bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ)Erstattung bis zum Höchstsatz, d. h. bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ/GOZErstattung auch über den Höchstsatz, d. h. über den 3,5-fachen Satz der GOÄ/GOZ hinaus
Ärztliche Leistungen100 % bei Behandlung durch Primärarzt und Facharzt mit diagnosebezogener Überweisung; 75 % bei Behandlung durch Facharzt ohne Überweisung100 % bei Behandlung durch Primärarzt und Facharzt mit diagnosebezogener Überweisung; 75 % bei Behandlung durch Facharzt ohne Überweisung100 %, kein Primärarztprinzip
Heilpraktiker75 %, max. 750 EUR Erstattung je Kalenderjahr75 %, max. 750 EUR Erstattung je Kalenderjahr100 %
Arzneimittel100 % für verordnete Arzneimittel100 % für verordnete Arzneimittel100 % für verordnete Arzneimittel
Heil- und Hilfsmittel75 %75 %100 %
Sehhilfen100 %, max. 300 EUR Erstattung innerhalb von 3 Jahren (unabhängig von der Anzahl)100 %, max. 300 EUR Erstattung  innerhalb von 3 Jahren (unabhängig von der Anzahl)100 %, max. 900 EUR Erstattung innerhalb von 3 Jahren (unabhängig von der Anzahl)
PsychotherapieAmbulant: 75 %
Stationär: 100 %
Ambulant: 75 %
Stationär: 100 %
Ambulant: 100 %
Stationär: 100 %
Kuren100 %, max. 600 EUR Erstattung alle 3 Jahre ab Versicherungsbeginn100 %, max. 600 EUR Erstattung alle 3 Jahre ab Versicherungsbeginn100 %, max. 1.800 EUR Erstattung alle 3 Jahre ab Versicherungsbeginn
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Kieferorthopädie
100 %
75 %
75 % für Versicherte unter 21 Jahren
100 %
75 %
75 % für Versicherte unter 21 Jahren
100 %
80 %
80 %
Stationäre LeistungenMehrbettzimmer, diensthabender Arzt, Rooming-intipZweibettzimmer, Privatarzt, Rooming-intipEinbettzimmer, Privatarzt, Rooming-intip
GeltungsbereichEuropa, außerhalb bis 6 MonateEuropa, außerhalb bis 6 MonateWeltweit 3 Jahre mit Anspruch auf Verlängerung

Hohe Flexibilität im R+V-GesundheitsKonzept AGIL

  • Flexibler Tarifwechsel: 

Wechsel in den jeweils höherwertigen Tarif nach dem 5., 10. und 15. Versicherungsjahr ab einem Alter von 16 Jahren bis zum Alter von 50 Jahren möglich.

  • Änderung des Selbstbehalts: 

Erhöhung des Selbstbehalts jederzeit und Reduzierung nach jeweils 5 Jahren bis zum Alter von 50 Jahren möglich.

  • Plus für Kinder: 

Für Kinder gilt nur der halbe Selbstbehalt. Im Rahmen der Kindernachversicherung ist die Wahl eines höherwertigen Tarifs sowie einer niedrigeren Selbstbehaltsstufe unabhängig vom Versicherungsschutz der Eltern möglich. 

Beitragsrückerstattung (BRE) 

Nehmen Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch, entsteht der Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen, für die eine separate Rechnung ausgestellt wird, haben keine Auswirkungen auf die Beitragsrückerstattung.

Rooming-in: Unterbringung der Eltern im Krankenzimmer eines versicherten Kindes.

Rooming-in: Unterbringung der Eltern im Krankenzimmer eines versicherten Kindes.

Rooming-in: Unterbringung der Eltern im Krankenzimmer eines versicherten Kindes.

Beatrix Müller und David Dewaldt

Sie brauchen Hilfe?

Beatrix Müller und David Dewaldt beraten Sie gern.

036691 - 862345

Schaden-Hotline

Bitte rufen Sie die R+V Versicherung im Schadenfall direkt an. Die Hotline ist rund um die Uhr für Sie erreichbar - auch an Sonn- und Feiertagen. Innerhalb von Deutschland wählen Sie:

0800 533-1111 
(Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.)
 

Aus dem europäischen Ausland wählen Sie:

+49 611 1675-0507

Nachhaltigkeit bei der R+V

Die R+V Allgemeine Versicherung AG hat sich ein ganz besonderes Ziel gesetzt: Sie wollen zu den nachhaltigsten Versicherern Deutschlands gehören. Damit dies keine leere Formel ist, hat sie in der Vergangenheit bereits viele Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt. Auch in anderen Bereichen, wie beim gesellschaftlichen Engagement oder der Unternehmensführung, wurde bereits viel erreicht. Das Ziel der R+V basiert auf dem Selbstverständnis als genossenschaftliches Unternehmen. Denn genossenschaftlich bedeutet, verantwortungsbewusst für die Gemeinschaft zu handeln.

Die R+V bekennt sich klar zum Global Compact der Vereinten Nationen (UN). Bei dieser weltweiten Initiative verpflichten sich Unternehmen, ihr Handeln an zehn sozialen und ökologischen Prinzipien auszurichten. Das Engagement für mehr Nachhaltigkeit gilt auch in der Kapitalanlage. Auch die R+V Versicherung legt die Kundengelder nicht nur sicher und rentabel, sondern auch nach klaren ethischen Grundsätzen an.

Häufige Fragen zu Krankenzusatzversicherungen

Alle bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Personen: Angestellte, Arbeitnehmer, Schüler, Studenten, Selbstständige und Freiberufler

Die Beiträge in der privaten Krankenzusatzversicherung erhalten größtenteils Alterungsrückstellungen, sodass eine Erhöhung der Beiträge allein aufgrund des Älterwerdens des Versicherten ausgeschlossen ist. Für jedes Eintrittsalter gibt es einen individuellen Beitrag, der – je nach Tarif – auch abhängig vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ist. Je früher Sie eine Versicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge. In Tarifen ohne Alterungsrückstellungen, wie beispielsweise die Auslandsreise-Krankenversicherung und der Tarif ZahnVorsorge, werden sogenannte Altersgruppen gebildet. Mit Erreichen der nächsten Altersgruppe steigt der Beitrag zumeist an.

Ja, private Krankenzusatzversicherungen gelten als Vorsorgeaufwendungen. Diese können Sie über die Sonderausgaben steuerlich geltend machen, soweit die hierfür bestehenden Höchstgrenzen durch Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung noch nicht ausgeschöpft sind.

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