Nein, zu Agro-Gentechnik

29.09.2015

Mit einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten fordern wir eine politische Entscheidung auf Bundesebene gegen Gentechnik, flächendeckend und ohne Kompromisse.

    Stimmen Sie für ein bundesweites Verbot der Agro-Gentechnik

    Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

    Gentechnik ist teuer und riskant. Deshalb wollen 80 % der Menschen in Deutschland keine Gentechnik auf dem Acker und auf dem Teller. Als Mitglied des Bundestages werden Sie in den nächsten Wochen darüber entscheiden, ob Gentechnik auf Deutschlands Äckern wächst oder nicht. Denn nach der parlamentarischen Sommerpause soll die EU-Richtlinie 2015/412, die neue Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen ermöglicht, durch eine Überarbeitung des Deutschen Gentechnikgesetzes in nationales Recht umgesetzt werden.


    Bundesagrarminister Christian Schmidt hat dafür im Juni einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Anbauverbote vor allem auf der Ebene der Bundesländer geregelt werden sollen. Und das, obwohl alle bisher vorgelegten Rechtsgutachten belegen, dass Anbauverbote mindestens ebenso gut von der Bundesregierung erlassen werden können. Über Art und Umfang von Anbaubeschränkungen oder Verbote soll ein neuer, 20-köpfiger „Anbau-Ausschuss“ beraten.


    Doch auch mit diesem Gesetzentwurf bleibt die Gefahr eines Flickenteppichs mit unterschiedlichen Länder-Regelungen bestehen. Und der neue Ausschuss macht Verbotsverfahren vor allem komplizierter und langwieriger, aber nicht besser.


    Doch nicht nur auf effiziente, bundesweit wirksame Regeln, die die Gentechnikfreiheit in Deutschland stärken, müssen Lebensmittelwirtschaft und Verbraucher weiter warten. In einer neuen Passage des Gesetzentwurfs sollen sogar bestehende Regelungen gelockert werden, die bisher sicherstellen, dass illegale Gentechnik-Pflanzen sofort aus dem Verkehr gezogen werden.


    Das neue Gentechnikgesetz wird Deutschlands Äcker nur dann gentechnikfrei halten können, wenn:


    • Anbauverbote immer auf Bundesebene und mit bundesweit flächendeckender Gültigkeit ausgesprochen werden; dazu braucht es keine neuen Ausschüsse oder Arbeitskreise

    ...

    • das Gesetz dem Schutz der gentechnikfreien Produktion Priorität vor der „Koexistenz“ mit dem Gentech-Anbau einräumt;

    ...

    • mit dem Gesetz die gentechnikfreie Imkerei wirksam vor Gentechnik-Verunreinigungen geschützt wird, z. B. durch Einführung von Sicherheitsabständen zwischen Bienenstöcken und Flächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen;

    ...

    • zum sicheren Schutz vor Einträgen aus Gentechnik-Flächen die bisher festgelegten Abstände zwischen Flächen mit Gentech-Pflanzen und gentechnikfrei bewirtschafteten Felder deutlich erhöht werden;

    ...

    • die Anbau- und Verwendungsverbote für Gentechnik-Pflanzen ohne EU-Zulassung unverändert beibehalten werden;

    ...

    • im Gentechnikrecht endlich das Verursacherprinzip umgesetzt wird – d.h. dass die Entwickler und Nutzer gentechnisch veränderter Pflanzen für die hohen Kosten der Kontaminationsvermeidung in der gentechnikfreien Lebensmittelwirtschaft haften müssen.


    Das Bundesverfassungsgericht betont in einem Urteil zum Gentechnikgesetz (24.11.2010): „Mit der Möglichkeit, gezielt Veränderungen des Erbgutes vorzunehmen, greift die Gentechnik in die elementaren Strukturen des Lebens ein. (…) Die Ausbreitung einmal in die Umwelt ausgebrachten gentechnisch veränderten Materials ist nur schwer oder auch gar nicht begrenzbar. Angesichts eines noch nicht endgültig geklärten Erkenntnisstandes der Wissenschaft bei der Beurteilung der langfristigen Folgen eines Einsatzes von Gentechnik trifft den Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht.“


    Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt, wir appellieren an Sie: Nehmen Sie Ihre besondere Sorgfaltspflicht ernst! Handeln Sie im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, Bäuerinnen und Bauern, der mittelständischen Ernährungswirtschaft und dem Lebensmittelhandel und beschließen Sie ein Gesetz, mit dem bundesweit, ohne Schlupflöcher und mit einfachen Instrumenten der Anbau von Gentechnik-Pflanzen sicher unterbunden werden kann.


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