Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V
Arztpraxis und Krankenhaus gehören nicht zu den beliebten Urlaubsattraktionen. Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck schützt zwar nicht gegen Krankheiten, aber gegen hohe Behandlungskosten – weltweit bei beliebig vielen Reisen im Jahr. Der Versicherungsschutz wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei einer Reisebuchung empfohlen.
Vorteile
- Weltweiter Versicherungsschutz im Ausland
- Schutz bei Erkrankungen und Unfall
- 24-Stunden-Notrufservice
Leistungen im Überblick
Schaden-Hotline
Bitte rufen Sie die R+V Versicherung im Schadenfall direkt an. Die Hotline ist rund um die Uhr für Sie erreichbar - auch an Sonn- und Feiertagen. Innerhalb von Deutschland wählen Sie:
0800 533-1111
(Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.)
Aus dem europäischen Ausland wählen Sie:
Nachhaltigkeit bei der R+V
Die R+V Allgemeine Versicherung AG hat sich ein ganz besonderes Ziel gesetzt: Sie wollen zu den nachhaltigsten Versicherern Deutschlands gehören. Damit dies keine leere Formel ist, hat sie in der Vergangenheit bereits viele Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt. Auch in anderen Bereichen, wie beim gesellschaftlichen Engagement oder der Unternehmensführung, wurde bereits viel erreicht. Das Ziel der R+V basiert auf dem Selbstverständnis als genossenschaftliches Unternehmen. Denn genossenschaftlich bedeutet, verantwortungsbewusst für die Gemeinschaft zu handeln.
Die R+V bekennt sich klar zum Global Compact der Vereinten Nationen (UN). Bei dieser weltweiten Initiative verpflichten sich Unternehmen, ihr Handeln an zehn sozialen und ökologischen Prinzipien auszurichten. Das Engagement für mehr Nachhaltigkeit gilt auch in der Kapitalanlage. Auch die R+V Versicherung legt die Kundengelder nicht nur sicher und rentabel, sondern auch nach klaren ethischen Grundsätzen an.
Im FernWeh-Tarif nicht versichert sind:
- Behandlungen im Ausland, die ein Grund für die Reise waren,
- Behandlungen im Ausland, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie während des Auslandsaufenthalts stattfinden mussten. Sie erhalten die versicherten Leistungen, wenn Sie die Reise wegen des Todes eines Angehörigen im Ausland am Reiseziel unternehmen,
- Honorare für die Behandlungen durch Ehegatten, Lebensgefährten, Lebenspartner, Kinder, Eltern und Eigenbehandlungen,
- Erkrankungen oder Beschwerden, die vor Reisebeginn behandelt wurden und weiterbehandlungsbedürftig sind,
- Sehhilfen, Hörgeräte, Endversorgung mit Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Arznei-, Heilmittel und Hilfsmittel, die nicht von einem Arzt verordnet wurden.
Für den Notfall hat die R+V eine Hotline eingerichtet, die Sie rund um die Uhr erreichen können:
Telefon: +49 611 533-6290
Fax: +49 611 533-6400
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de
Ja, denn mit der Auslandsreise-Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Beitragsrückerstattung zu erhalten, wenn Ihnen nur Krankheitskosten während einer Auslandsreise entstehen. In einigen Tarifen der Kranken-Vollversicherung sind zudem nur eingeschränkte Leistungen im Ausland bzw. für Rücktransporte aus dem Ausland abgedeckt.
Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei medizinischen Behandlungen bekommen und achten Sie darauf, dass folgende Dinge vermerkt sind:
- Name und Anschrift des Ausstellers
- Ausstellungsdatum
- Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Patienten
- Diagnose (Krankheitsbezeichnung)
Bei ärztlichen/zahnärztlichen Behandlungen benötigt der Versicherer (am besten auf dem Beleg):
- Beschreibung der ärztlichen Leistungen
- Kosten der ärztlichen Leistungen
- Behandlungsdaten
Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln benötigen Sie diese Angaben:
- Rezept mit Art und Menge des Produkts
- Preis
- Kaufdatum
- Quittung (Zahlungsbeleg)
Auf einer Krankenhausrechnung muss zusätzlich vermerkt werden:
- Aufnahme- und Entlassungsdatum
- Beschreibung der Leistungen
Reichen Sie die Belege zunächst bei Ihrer Krankenkasse ein. Schicken Sie dann alle Originalbelege ggf. mit dem Erstattungsvermerk Ihrer Krankenkasse und der ausgefüllten Mitteilungskarte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an die R+V Krankenversicherung AG:
R+V Krankenversicherung AG
Leistung
PH-KV-LM/AR
65181 Wiesbaden
Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Bei Kündigung endet der Versicherungsschutz mit dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jedes Kalenderjahres gekündigt werden.
Den passenden Schutz, wenn Sie nur alle paar Jahre ins Ausland verreisen oder eine feste Laufzeit wünschen, erhalten Sie mit der Kalenderjahrespolice. Diese kann nicht online, sondern nur gemeinsam mit Ihrem Berater bei Ihrer EthikBank abgeschlossen werden. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Beratungstermin unter 036691-862345
Zum Geldabheben außerhalb des Euroraumes und bargeldlosen Bezahlen im Ausland brauchen Sie eine Kreditkarte.
Mit der privaten Haftpflichtversicherung der R+V schützen Sie sich finanziell, wenn im Alltag mal etwas schief geht.
Mit dem Girokonto der EthikBank setzen Sie ein klares Zeichen für den verantwortungsvollen Umgang mit Geld.