Prinzipien und Werte

Das EthikBank-Prinzip

unterscheidet uns von konventionellen Banken:

MietkautionsBürgschaft

  • Mehr finanzielle Freiheit
  • Flexible Vertragslaufzeit
  • R+V als starker Partner

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R+V-MietkautionsBürgschaft

Die einfache Alternative zur Kaution

Ein Umzug kann ganz schön teuer werden. Nutzen Sie die R+V-MietkautionsBürgschaft, statt die Mietkaution in Bar oder als Sparbuch zu hinterlegen. So haben Sie mehr Geld zur Verfügung für Umzug und Einrichtung.

Vorteile

  • Mehr finanzielle Freiheit für Umzug und Einrichtung
  • Keine Kaution in bar oder als Sparbuch hinterlegen
  • Einfach online beantragen in fünf Minuten
  • Monatliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise möglich
  • Sie zahlen nur so lange, bis Sie die R+V über ihren Auszug informieren
  • 30 Tage Rückgaberecht und auch jederzeit kündbar

Vorteile für Ihren Vermieter

  • Kein Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der Kautionssparbücher
  • Die R+V-MietkautionsBürgschaft steht ab dem ersten Tag in voller Höhe zur Verfügung.
  • Maximale Sicherheit – die R+V übernimmt Mietkautionen bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze von drei Monatskaltmieten.
  • Rechtssicherheit, da die R+V-MietkautionsBürgschaft alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt
  • Schnelle Neuvermietung, da Mieter durch den Wegfall der Barkaution keine finanziellen Hürden bewältigen müssen
  • R+V als anerkannter und zuverlässiger Bürge

Leistungen

Die MietkautionsBürgschaft gilt, wenn Ihrem Vermieter Ansprüche aus dem wirksamen Mietvertrag entstanden sind, z. B.:

  • Mietausfall und Mietrückstände
  • von Ihnen als Mieter verursachte, nachgewiesene Schäden
  • Nebenkostenabrechnungen und -nachzahlungen

Häufige Fragen

Wie funktioniert die R+V-MietkautionsBürgschaft?

Sie schließen einen Vertrag mit der R+V Allgemeine Versicherung AG. Auf der Grundlage dieses Vertrags stellt R+V eine Bürgschaft im Original zur Übergabe an Ihren Vermieter, eine Kopie der Bürgschaft und den Versicherungsschein für Ihre Unterlagen aus. Die Originalbürgschaft übergeben Sie anstelle der Barkaution oder des Kautionssparbuchs an Ihren Vermieter. Im Schadensfall kann sich der Vermieter direkt bei der R+V melden.

Was muss ich tun, wenn ich ausziehe?

Am besten informieren Sie die R+V schriftlich direkt bei Ihrem Auszug, denn dann zahlen Sie keine Beiträge mehr für Ihre R+V-MietkautionsBürgschaft. Senden Sie dafür das Kündigungsschreiben oder das Übergabeprotokoll innerhalb von drei Monaten an die R+V.

Wie bei einer klassischen Mietkaution möchte der Vermieter die Bürgschaftsurkunde meistens solange einbehalten, bis die letzte Nebenkostenabrechnung durchgeführt wurde. Erst dann sendet der Vermieter die Bürgschaftsurkunde mit der dazugehörigen unterschriebenen Freigabeerklärung an die R+V und die Bürgschaft wird aufgehoben.

Kann ich meinen Vertrag bei Umzug fortführen?

Ja, per Änderungsantrag können Sie ganz einfach eine weitere Bürgschaft in Ihren bestehenden Vertrag aufnehmen. Die laufende Mietbürgschaft wird nach Eingang des Kündigungsschreibens zum alten Mietverhältnis bei der R+V beitragsfrei gestellt. Die Bürgschaft wird storniert, sobald die von Ihrem Vermieter unterschriebene Freigabeerklärung zusammen mit der betreffenden Bürgschaft bei der R+V eingegangen ist. Der Versicherungsvertrag wird erst dann aufgehoben, wenn alle zugehörigen Bürgschaften vollständig von den jeweiligen Vermietern freigegeben wurden.

Sie haben noch Fragen? Hier finden Sie die Antworten.

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Mehr Informationen

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Unser Kundenzentrum antwortet gern.

Kundenzentrum
036691-862345

Schaden-Hotline

Bitte rufen Sie die R+V Versicherung im Schadenfall direkt an. Die Hotline ist rund um die Uhr für Sie erreichbar - auch an Sonn- und Feiertagen. Innerhalb von Deutschland wählen Sie:

0800 533-1111 (Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.)

Aus dem europäischen Ausland wählen Sie:

+49 611 1675-0507